GKV Beitrag privat bezahlen? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn die bisherige Beschäftigung bis zum 30.11.2013 dauert und die neue neue am 1.1.2014 beginnt (beide Daten laut Arbeitsvertrag!), ist ein kostenloserr Leistungsanspruch nach § 19 SGB V möglich. Wichtig ist, dass der jährliche Bruttoverdienst in beiden Beschäftigungen unter 52.200 Euro liegt.
Sonst wird die Hälfte des Bruttoverdienstes des Ehegatten in der PKV zugrunde gelegt: Mindestbeitrag 152 Euro und Höchstbeitrag 339 Euro monatlich (für Kinder werden Freibeträge abgezogen).
Wenn man Arbeitslosengeld bekommt, werden rückwirkend ab Antragstellung Beiträge von der Arbeitsagentur an die Krankenkasse gezahlt. Dann entfallen die o.g. Beiträge. Beim Arbeitslosengeld ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung wichtig.
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
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Matthias,
21.10.2013, 07:33
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Czauderna,
21.10.2013, 12:16
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Matthias,
21.10.2013, 17:31
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Czauderna,
22.10.2013, 07:21
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24.10.2013, 22:21
- GKV Beitrag privat bezahlen? - RHW, 26.10.2013, 22:13
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Matthias,
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