GKV Beitrag privat bezahlen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Matthias, Montag, 21.10.2013, 07:33 (vor 4051 Tagen)

Hallo,
meine Frau wird Ende Nov. ihren Arbeitsplatz verlieren, hat aber für Januar einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht.
Besteht die Möglichkeit, für Dezember den Beitrag aus eigener Kasse zu zahlen und in welcher Höhe?
Vielen Dank im voraus,
Matthias

GKV Beitrag privat bezahlen?

Czauderna, Montag, 21.10.2013, 12:16 (vor 4050 Tagen) @ Matthias

Hallo,
grundsätzlich ja, aber soweit muss es nicht unbedingt kommen.
Drei Möglichkeiten gäbe es den Beitrag zu sparen.
1. Familienversicherung (wenn du selbst auch in der GKV versichert bist).
2. Arbeitslosengeldbezug
3. Wenn sie zuletzt versicherungspflichtig war und es sich tatsächlich nur um maximal 1 Monat handelt bis zur erneuten Krankenversicherungspflicht, nimmt die Kasse keinen freiwilligen Beitrag.
Mein, Rat, - direkt mit der Kasse klären.
Gruss
Czauderna

GKV Beitrag privat bezahlen?

Matthias, Montag, 21.10.2013, 17:31 (vor 4050 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
grundsätzlich ja, aber soweit muss es nicht unbedingt kommen.
Drei Möglichkeiten gäbe es den Beitrag zu sparen.
1. Familienversicherung (wenn du selbst auch in der GKV versichert bist).
2. Arbeitslosengeldbezug
3. Wenn sie zuletzt versicherungspflichtig war und es sich tatsächlich nur um maximal 1 Monat handelt bis zur erneuten Krankenversicherungspflicht, nimmt die Kasse keinen freiwilligen Beitrag.
Mein, Rat, - direkt mit der Kasse klären.
Gruss
Czauderna

Hallo,
danke für die Antwort!
1. Bin als Beamter privat versichert; eine Familienversicherung kommt daher nicht in Frage.
2. Bis wir ALG beantragt und bewilligt bekommen haben, ist der Monat wohl vorbei.
3. Versicherungspflichtig ist doch jeder in Deutschland lebende, oder?
Werde mal die Kasse anschreiben!
Danke!
Gruß
Matthias

GKV Beitrag privat bezahlen?

Czauderna, Dienstag, 22.10.2013, 07:21 (vor 4050 Tagen) @ Matthias

Hallo,
das mit der "Versicherungspflicht" stimmt nur bedingt. Was es in Deutschland gibt,ist eine Pflicht zur Versicherung - die Versicherungspflicht als solches tritt nur bei entsprechenden Sachverhalten wie z.B. Beschäftigungsverhältnis unter der
Krankenversicherungspflichtgrenze oder Arbeitslosengeldbezug oder die Pflichtversicherung als Rentner oder Student, und einige mehr.
Alles andere zählt zu den "freiwilligen" Versicherung im Rahmen der Pflicht zur Versicherung - klingt doof - ist aber so.
Ja, mit der Kasse in Verbindung setzen ist der beste und auch sinnvollste Weg.
Gruss
Czauderna

GKV Beitrag privat bezahlen?

Matthias, Donnerstag, 24.10.2013, 22:21 (vor 4047 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
die TK antwortet:
Man kann privat bezahlen, mindestens 150 Euro, aber bis zu einem Monat bleibt man beitragsfrei versichert.
Also erst mal abwarten, ob es mit dem neuen Job klappt.

Gruß
Matthias

GKV Beitrag privat bezahlen?

RHW, Samstag, 26.10.2013, 22:13 (vor 4045 Tagen) @ Matthias

Hallo,

wenn die bisherige Beschäftigung bis zum 30.11.2013 dauert und die neue neue am 1.1.2014 beginnt (beide Daten laut Arbeitsvertrag!), ist ein kostenloserr Leistungsanspruch nach § 19 SGB V möglich. Wichtig ist, dass der jährliche Bruttoverdienst in beiden Beschäftigungen unter 52.200 Euro liegt.

Sonst wird die Hälfte des Bruttoverdienstes des Ehegatten in der PKV zugrunde gelegt: Mindestbeitrag 152 Euro und Höchstbeitrag 339 Euro monatlich (für Kinder werden Freibeträge abgezogen).

Wenn man Arbeitslosengeld bekommt, werden rückwirkend ab Antragstellung Beiträge von der Arbeitsagentur an die Krankenkasse gezahlt. Dann entfallen die o.g. Beiträge. Beim Arbeitslosengeld ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung wichtig.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum