zurück in die GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Forum,
ich bin gerade 53 Jahre alt geworden, Angestellter, und seit 1998 in einem Top-Tarif einer PKV versichert. Nun wird es langsam Zeit, wieder in die GKV zu wechseln, da ja bekanntlich mit 55 Jahren der Wechsel deutlich schwerer ist.
Ich habe mir damals extra eine PKV ausgesucht, die es ermöglicht, die angesparten Altersrückstellungen in diverse GKV-Zusatztarife umzuwandeln. Bei meinem Arbeitgeber habe ich schon vor vielen Jahren ein Langzeitarbeitskonto angelegt, in das ich monatlich einen Teil von meinem Bruttolohn einzahle, um früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Durch die Erhöhung der monatlichen Einzahlungen will ich mein Bruttogehalt soweit senken, dass ich wieder Versicherungspflichtig werde und in die GKV komme.
Nun zu meinen Fragen:
- Welche Grenze gilt für mich (Beitragsbemessungsgrenze oder JAEG)?
- Zählen Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig mit dazu?
- Wie lange muss ich unter der Grenze bleiben, um dauerhaft in der GKV zu bleiben (1 Monat, 12 Monate oder ein Kalenderjahr)?
Mein Ziel ist es, im Sommer 2014 wieder in der GKV versichert zu sein, da ich vorhabe, dann zu heiraten. Meine Zukünftige ist leider Arbeitslos, und ich würde sie und ihre 3 Kinder gerne kostenlos in meiner GKV mit krankenversichern.
Schonmal vielen Dank und viele Grüße
Martin
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Mein ehrlicher Rat - frag einen Anwalt für Sozialrecht.
Lass Dir die Antwort "schriftlich" geben !
zurück in die GKV
Hallo sebastian,
vielen Dank für Deine Antwort. Mittlerweile war ich bei einem Beratungsgespräch bei meiner "zukünftigen" GKV. Dort habe ich alles Wichtige erfahren.
Dem Wechsel von der PKV in die GKV und der kostenlosen Familienversicherung für meine Zukünftige und Ihrer Kinder im kommenden Sommer steht nichts mehr im Weg. Ich habe auch schon mit meiner jetzigen PKV gesprochen und mir diverse Zusatzversicherungen ausgesucht, die ich Dank der Altersrückstellungen fast zum Nulltarif bekomme. Mit der Personalabteilung meines Arbeitgebers habe ich auch schon alles geklärt. Wie geplant, werde ich durch die befristete Erhöhung der monatlichen Einzahlungen in mein bestehendes Langzeitarbeitskonto mein Bruttogehalt soweit reduzieren, dass ich wieder pflichtversichert werde. Ich brauchte nur ein Formular für die Einzahlungen beim AG unterschreiben. Den Rest erledigt mein zuständiger Personalreferent.
Das ein Wechsel zurück in die GKV so einfach ist, hätte ich nie gedacht.
Gruß Martin
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Hallo,
ja, so einfach kann das sein, nämlich immer dann wenn Krankenversicherungspflicht eintritt unter 55 Jahre (Alter)
oder Anspruch auf Familienversicherung. Manches mal ist das eine gute Sache - aber es gibt auch Fälle bei denen ich persönlich das
bedaure, aber ja, so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
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Ich sage immer: Wer sich vorher gut informiert, kann aus beiden Systemen das Beste herausholen!
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Hallo,
stimmt - "herausholen", das war der Begriff, der mir gefehlt hat.
Gruss
Czauderna
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Schön, dass wir mal einer Meinung sind. Bei welcher Kasse arbeitest Du denn? Vielleicht bin ich ja ab kommenden Sommer bei Dir Kunde.
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Schön, dass wir mal einer Meinung sind. Bei welcher Kasse arbeitest Du denn? Vielleicht bin ich ja ab kommenden Sommer bei Dir Kunde.
Hallo,
der Kunde ist zwar König, aber zum "herausholen" bin ich der falsche Gesprächspartner.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
der Kunde ist zwar König, aber zum "herausholen" bin ich der falsche Gesprächspartner.
Gruss
Czauderna
Du bist leider zu spät gekommen. Der Wechsel ist bereits veranlaßt.
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Hallo,
der Kunde ist zwar König, aber zum "herausholen" bin ich der falsche Gesprächspartner.
Gruss
Czauderna
Du bist leider zu spät gekommen. Der Wechsel ist bereits veranlaßt.
Hallo,
na dann, herzlichen Glückwunsch an dich - deiner Kasse wird es eher egal sein, was dich bewogen hat dort Mitglied zu werden.
Gruss
Czauderna
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Wobei ein Wechsel in eine GKV in diesem Alter allerdings auch Nachteile mit sich bringen kann!
1. Auszahlung eine betrieblichen Altersversorgung = Krankenversicherungspflichtig als GKV-Versicherter
2. Evt. müssen dann im Alter für alle Einkünfte GKV-Beiträge gezahlt werden.
Das Spielchen hat eine Kundin versucht und ist auf die Schnauze gefallen. Wechsel in die GKV funktionierte - ein Jahr später erbte sie ein 3-Familienhaus. Der GKV-Beitrag erhöhte sich, da die Mieteinnahmen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Gruß vom Steinbock
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Das Spielchen hat eine Kundin versucht und ist auf die Schnauze gefallen. Wechsel in die GKV funktionierte - ein Jahr später erbte sie ein 3-Familienhaus. Der GKV-Beitrag erhöhte sich, da die Mieteinnahmen bei der Berechnung berücksichtigt werden.
So möchte ich auch mal "auf die Schnauze" fallen. Wenn ich ein 3-Familienhaus erben würde, würde ich gerne von den Mieteinnahmen die GKV-Beiträge abführen.
Manche Leute haben Sorgen; da fällt mir wirklich nichts mehr zu ein!
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Hallo,
unter welche Grenze musstest du denn kommen. Es gibt ja für schon vor 2002 Privatversicherte einen viel tieferen extra Grenzwert.
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Für den Fall, der hier geschildert wurde, ist die BBG die JAEG, da die PKV bereits vor dem 31.12.2002 bestanden hat, er Arbeitnehmer war und ist und zwar durchgehend (so zumindest ist es geschildert).
Geschildert ist aber auch, dass er alles bereits geklärt und veranlasst hat. Also ist der Fall auch abgeschlossen!
Und die Geschichten von Steinbock, die muss man glaube ich nicht ernst nehmen.