Studentin über Mann versichern lassen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn die Bruttoeinkünfte zusammen 450 Euro nicht übersteigen, ist die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V über die gesetzliche Krankenkasse des Ehegatten auf Antrag möglich (auch rückwirkend). Manche Krankenkassen haben auf ihrer Internetseite auch Antragsvordrucke für die Familienversicherung.
Gruß
RHW
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mia,
05.10.2013, 08:15
- Studentin über Mann versichern lassen - GKVler, 05.10.2013, 11:48
- Studentin über Mann versichern lassen - RHW, 05.10.2013, 19:50