Studentin über Mann versichern lassen (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 05.10.2013, 19:50 (vor 4066 Tagen) @ mia

Hallo,

wenn die Bruttoeinkünfte zusammen 450 Euro nicht übersteigen, ist die kostenlose Familienversicherung nach § 10 SGB V über die gesetzliche Krankenkasse des Ehegatten auf Antrag möglich (auch rückwirkend). Manche Krankenkassen haben auf ihrer Internetseite auch Antragsvordrucke für die Familienversicherung.

Gruß

RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum