Überschuldungsschutz (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 25.09.2013, 07:19 (vor 4076 Tagen) @ niekrank

Hallo,
nun, du gehörtst offenbar nicht zum Personenkreis der bisher Unversicherten sondern du kannst "nur" deine Beiträge nicht bezahlen. Dafür ist das neue Gesetz nicht gemacht. Dies gilt für bisher Unversicherte und bezieht sich auf Zeiträume zwischen Beginn der Pflicht zur Versicherung bis zur Meldung bei der letzten Kasse zur Neuversicherung. So wie ich deinen Beitrag gelesen habe, bist du als sonstig freiwillig Versicherter eingestuft kannst aber nur deine Beiträge nicht zahlen.
Gehörst du allerdings zum Personenkreis wie oben beschrieben, dann solltest du dich wirklich noch einmal an deine Kasse direkt wenden.
Gruss
Czauderna


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