Überschuldungsschutz (Gesetzliche Krankenkassen)
Alte neue Regierung - altes neues Gesetz?
Bundesregierung vom 17.09.2013
Seit 2011 konnte ich im Studium die Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlen.
Die Nebenjobs wurden weniger und die Zahlungsrückstände wuchsen auf über 2000 €.
Nach vielen Mahnungen und Vollstreckungsbescheiden unter Haftandrohungen - DAK sei Dank- hat meine Freundin im August einen Kredit dafür aufgenommen, den sie monatlich mit 120 € abbezahlt. Die Bankfilialleiterin wusste von dem neuen Gesetz - die Krankenkasse hat mir nie etwas darüber mitgeteilt. Auf telefonische Nachfrage meinten sie, man sollte das Gesetz bis Mitte September abwarten.
Das Gesetz soll ja Schuldigern Krankenkassenschutz ermöglichen bei gleichzeitigem Schuldenerlass.
Bei mir ist es aber nach wie vor nicht möglich, außer bei Notfällen in ärztliche Behandlung zu gehen.
Was läuft da falsch?
Überschuldungsschutz
Hallo,
nun, du gehörtst offenbar nicht zum Personenkreis der bisher Unversicherten sondern du kannst "nur" deine Beiträge nicht bezahlen. Dafür ist das neue Gesetz nicht gemacht. Dies gilt für bisher Unversicherte und bezieht sich auf Zeiträume zwischen Beginn der Pflicht zur Versicherung bis zur Meldung bei der letzten Kasse zur Neuversicherung. So wie ich deinen Beitrag gelesen habe, bist du als sonstig freiwillig Versicherter eingestuft kannst aber nur deine Beiträge nicht zahlen.
Gehörst du allerdings zum Personenkreis wie oben beschrieben, dann solltest du dich wirklich noch einmal an deine Kasse direkt wenden.
Gruss
Czauderna
Überschuldungsschutz
Gut zu wissen...
Also wer zahlt, aber nicht immer kann, bleibt draußen und wer nie zahlt, wird reingeholt?!?
Da kann der/die Gesundheitsminister/in ja mal das neue Gesetz überarbeiten.
Ein Kassenloch kurzfristig zu stopfen, statt das Beitragssystem einkommensabhängig zu reformieren (Geringverdiener, Spitzenverdiener etc.), also den 150 € -Pauschalbeitrag auszutarieren, ist keine nachhaltige Basis für eine "gerechte Solidargemeinschaft", wie die Bürgerversicherung hätte werden können.
Mein Problem mag aber auch ein DAK-Problem sein. In eine andere "Gesundheitskasse" zu wechseln, ist wegen der ausstehenden Schulden verboten.
Überschuldungsschutz
Hallo,
ich fürchte, du unterliegst hier einem kleinen "Denkfehler".
Denjenigen welche bisher n i c h t Krankenversichert waren, wird der nach zuzahlende Beitrag ab Beginn der Pflicht zur Versicherung bis zum Tag der Meldung erlassen. Ab dem Tag der Meldung müssen sie allerdings den jeweiligen Beitrag zahlen und können sie das nicht dann ergeht es ihnen gerade so wie dir - sie bekommen die Leistungen versagt, Notfälle ausgenommen (gilt übrigens nur für Mitglieder, nicht für familienversicherte Angehörige). Deshalb gehörst du nicht zu den Personen, die das Gesetz meint.
Du hast nur zwei Chancen um wieder in den vollen Leistungsgenuss zu kommen - die eine ist sonnenklar - die offenstehenden Beiträge in einer Summe zahlen, da dies aber offenbar nicht möglich ist gibt es grundsätzlich eine zweite Möglichkeit - mit der Kasse sprechen und eine akzeptable Ratenzahlungsvereinbarung treffen - es ist durchaus möglich, dass bei einer solchen Vereinbarung die volle Leistungsgewährung wieder eintritt, aber nur, wenn du dich auch an die Vereinbarung hältst.Ob die Kasse darauf eingeht kann ich natürlich nicht sagen, da ist jeder Fall individuell zu beurteilen. Da fällt mir noch eine Dritte Möglichkeit ein - ALG-2 - löst auch sofort den vollen Leistungsanspruch aus.
Kassenwechsel geht zwar auch, aber die neue Kasse wird informiert
und ich weiß definitiv dass alle Kassen sofort die Leistungsverweigerung aussprechen bis zu dem Moment an dem die
Rockstände getilgt wurden.
Gruss
Czauderna
Gut zu wissen...
Also wer zahlt, aber nicht immer kann, bleibt draußen und wer nie zahlt, wird reingeholt?!?
Da kann der/die Gesundheitsminister/in ja mal das neue Gesetz überarbeiten.Ein Kassenloch kurzfristig zu stopfen, statt das Beitragssystem einkommensabhängig zu reformieren (Geringverdiener, Spitzenverdiener etc.), also den 150 € -Pauschalbeitrag auszutarieren, ist keine nachhaltige Basis für eine "gerechte Solidargemeinschaft", wie die Bürgerversicherung hätte werden können.
Mein Problem mag aber auch ein DAK-Problem sein. In eine andere "Gesundheitskasse" zu wechseln, ist wegen der ausstehenden Schulden verboten.