Nicht krankenversichert; Wiederaufnahme (Gesetzliche Krankenkassen)

MaBratac, Dienstag, 24.09.2013, 01:01 (vor 4078 Tagen)

Hallo.

Ich bin in der Zeit, seit es die Versicherungspflicht gibt, also 2007, nicht krankenversichert.
Obwohl ich wusste, dass ich Beiträge nachzahlen muss wollte ich mich vor 1,5 Jahren krankenversichern und privat die Beiträge bezahlen.
Alleine schon, weil es psychisch für mich sehr belastend ist so lange nicht versichert zu sein. Auch wenn ich ansonsten kerngesund bin, es kann immer was passieren. Ich bin Mitte 30 und Deutscher.

Zuletzt war ich bei der AOK krankenversichert. Privat versichert war ich nie.
Ich meldete mich bei der AOK, dort teilte man mir mit, dass sie mich wiederaufnehmen wenn ich pflichtversichert wäre (also Leistungen der Arbeitsagentur oder versicherungspflichten Job).
Ich sagte, ich wolle mich privat versichern, also "freiwillig", meiner Pflicht zur Versicherung nachkommen und da die AOK meine letzte KK war sind sie zuständig.

Ich füllte also einen Aufnahme-Antrag aus, unterschrieb ihn und warf in direkt in den Postkasten der Versicherung ein.
Daraufhin haben sie sich nie wieder gemeldet.

Nun gibt es bis Ende des Jahres die Möglichkeit, dass die Nachzahlungen erlassen werden. Was bei mir bestimmt 5000, 6000 Euro wären.

Muss mich die AOK wieder aufnehmen, wenn ich mich einfach anmelde und kann ich meine Beiträge (ca. 150 Euro/Monat, glaube ich) privat bezahlen? Oder können sie mich abblitzen lassen mit Hinweis auf pflichversichert, nur dann?

Wie sonst kann ich wieder versichert sein wenn ich keine Leistungen der Arbeitsagentur erhalten kann und auch keinen versicherungspflichtigen Job habe?

Nicht krankenversichert; Wiederaufnahme

Czauderna, Dienstag, 24.09.2013, 07:34 (vor 4077 Tagen) @ MaBratac

Hallo,
nix wie hin zur AOK und zwar sofort. Natürlich musst du nix nachzahlen, denn dafür wurde dieses Gesetz schliesslich extra gestrickt. Alle deine bisherigen Beiträge vom Beginn der Versicherungspflicht bzw. Pflicht zur Versicherung ab dem 1.4.2007 bis zum tag der Meldung werden dir erlassen wenn du den Leistungsverzicht für diesen Zeitraum erklärst.
Gruss
Czauderna

Nicht krankenversichert; Wiederaufnahme

MaBratac, Dienstag, 24.09.2013, 20:01 (vor 4077 Tagen) @ Czauderna

Danke für die Antwort.

Das ich nichts nachzahlen muss, wenn mich die AOK wieder aufnimmt, weiß ich ja. Bis Ende des Jahres.

Meine Frage war, ob unter den Konstellation, wie ich schrieb, die AOK verpflichtet ist, mich wieder aufzunehmen.
Oder ob sie sich weigern können, trotz einer Versicherungspflicht.

Achja, eins noch, ich war immer nur bei der AOK versichert, noch nie irgendwo anders.

Nicht krankenversichert; Wiederaufnahme

Czauderna, Mittwoch, 25.09.2013, 07:14 (vor 4076 Tagen) @ MaBratac

Hallo,
warum sollte sie sich weigern können - so,, wie geschildert war sie die letzte Kasse und dann gibt es keinen Weg daran vorbei.
Gruss
Czauderna

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