Falschangabe (Gesetzliche Krankenkassen)

gogle, Freitag, 20.09.2013, 11:44 (vor 4085 Tagen)

Wir, meine Frau und ich (Ich Schweizer, beide wohnhaft in Deutschland) haben meine Rente, die ich aus der Schweiz beziehe, bei der Gesetzlichen KK verschwiegen. Die KK will nun einen Steuerbescheid, bei dem die Rente drinsteht. Was könnnen wir tun? (Kasse wechseln, zugeben...).Was würden uns für Konsequenzen erwarten?

Falschangabe

Czauderna, Samstag, 21.09.2013, 11:31 (vor 4084 Tagen) @ gogle

Wir, meine Frau und ich (Ich Schweizer, beide wohnhaft in Deutschland) haben meine Rente, die ich aus der Schweiz beziehe, bei der Gesetzlichen KK verschwiegen. Die KK will nun einen Steuerbescheid, bei dem die Rente drinsteht. Was könnnen wir tun? (Kasse wechseln, zugeben...).Was würden uns für Konsequenzen erwarten?

Hallo,
Kasse wechseln wird nix bringen - wenn kein Nachweis vorgelegt wird fordert die Kasse den Höchstbeitrag.
Das wird sie auch tun wenn die Kasse nicht gewechselt wird, aber der Steuerbescheid nicht vorgelegt wird. Das heißt, in diesem Fall wird rückwirkend innerhalb der Verjährungsfrist (4 Jahre nach Entstehung) nach gefordert. Kurz gesagt - Nachzahlung auf jeden Fall - meine Meinung.
Gruss
Czauderna

Falschangabe

RHW, Samstag, 21.09.2013, 20:12 (vor 4083 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

bei bewussten Falschangaben können Beiträge bis zu 30 Jahre nachgefordert werden:

Verjährung von Sozialversicherungsbeiträgen

Gruß

RHW

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