Münchener Verein, Beihilfetarife (Gesetzliche Krankenkassen)

Claudia Schell @, München, Freitag, 20.09.2013, 10:34 (vor 4085 Tagen) @ Maier

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu unseren Beihilfetarifen, konkret zur Darstellung der Leistungsunterschiede zwischen den Beihilfetarifen BONUS CARE-B und EXCELLENT-B.

Im ambulanten Bereich leistet EXCELLENT-B über dem 3,5fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), BONUS CARE-B bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ;
bei Psychotherapie leistet EXCELLENT-B unbegrenzt und über den 3,5fachen Satz der GOÄ hinaus, bei BONUS CARE-B ist die Leistung auf max. 50 Sitzungen pro Jahr begrenzt;
im Krankenhaus leistet EXCELLENT-B über dem 3,5-fachen Satz der GOÄ und, abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften, in Tarifstufe 970 mit Regelleistungen bzw. in den Tarifstufen 971 – 979 mit Wahlleistungen; wurden in EXCELLENT-B Wahlleistungen vereinbart, erfolgt die Unterbringung im Zweibettzimmer und mit privatärztliche Behandlung, bei BONUS CARE-B erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer und mit Belegarztbehandlung und es wird nur
bis zum 3,5fachen Satz der GOZ/GOÄ geleistet


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