Krankentagegeld und Pflegeversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

giuseppe, Donnerstag, 12.09.2013, 08:08 (vor 4089 Tagen)

hallo zusammen

bei einem PKV vollkostentarif, bin ich automatisch pflegeversichert? wenn ja, wo kann ich einsehen wieviel? habe mir den signal komfort plus ausgeguckt, aber da finde ich nix zu in den bedingungen.

wenn die pläne der regierung ist, die pflegeversicherung um 0.5% anzuheben, wäre ich als privatversicherter auch davon betroffen?

desweiteren ist ein krankentagegeld vereinbart bei der PKV vollkostenversicherung von 100€ pro tag ab tag 43. wieviel würde mich sowas kosten, wenn ich in der gkv bleibe?

danke euch

giuseppe

Krankentagegeld und Pflegeversicherung

Tim, Donnerstag, 12.09.2013, 09:51 (vor 4089 Tagen) @ giuseppe

hallo zusammen

bei einem PKV vollkostentarif, bin ich automatisch pflegeversichert? wenn ja, wo kann ich einsehen wieviel? habe mir den signal komfort plus ausgeguckt, aber da finde ich nix zu in den bedingungen.

wenn die pläne der regierung ist, die pflegeversicherung um 0.5% anzuheben, wäre ich als privatversicherter auch davon betroffen?

desweiteren ist ein krankentagegeld vereinbart bei der PKV vollkostenversicherung von 100€ pro tag ab tag 43. wieviel würde mich sowas kosten, wenn ich in der gkv bleibe?

danke euch

giuseppe

Hallo giuseppe,

1.) Wenn Du Dich PKV versichern willst, mußt Du bei der PKV einen KV- und einen PV-Vertrag abschließen. Die Leistungen der PV sind identisch wie bei einer gesetzlichen GV. Allerdings sind die Beiträge anders kalkuliert. Mein PV-Vertrag bei der Signal-Iduna kostet im Monat 29,40 Euro, wovon 14,70 Euro mein AG bezahlt.
2.) Wenn es gesetzliche Änderungen (z.B. Mehrleistungen) gibt, werden selbstverständlich auch die Beiträge der PV angepaßt.
3.) Im Krankheitsfall zahlt der AG bis zu 6 Wochen (42 Tage) das Gehalt weiter. Ist man länger krank, bezahlt anschließend (ab dem 43. Tag) die GKV das sogenannte Krankentagegeld. Dieses Krankentagegeld wird aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze bezahlt. Bei der PKV muss man dieses Krankentagegeld extra versichern, oder man bekommt ab der 7. Woche im Krankheitsfall kein Geld.
4.) Da Du hier solch grundlegende Fragen stellst, kann ich Du nur empfehlen, einen Honorarmakler zu beauftragen und Dich von ihm detailiert beraten zu lassen.

Gruß Tim

Krankentagegeld und Pflegeversicherung

RHW, Samstag, 14.09.2013, 19:57 (vor 4087 Tagen) @ giuseppe

Hallo Giuseppe,

geht es um eine PKV als Arbeitnehmer oder Selbständiger/Freiberufler oder ....?

Gruß

RHW

Krankentagegeld und Pflegeversicherung

Oilli @, Brandenburg, Donnerstag, 15.01.2015, 12:42 (vor 3599 Tagen) @ giuseppe

Personen die eine Private Krankenversicherung abschließen, erhalten nicht automatisch eine Pflegeleistung. Wie es schon andere beschrieben haben, ist der Nutzer hier gezwungen,diese PV separat abzuschließen.Obwohl die Kosten sich hier anders aufteilen sind die Leistungen in diesen Fall gleich schlecht.

Krankentagegeld und Pflegeversicherung

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 15.01.2015, 15:35 (vor 3599 Tagen) @ Oilli

Der Abschluss der PKV löst die Pflicht in der Pflegepflichtversicherung aus.

Er isdt verpflichtet, die PPV mit abzuschließne, oder seine Wahlfreiheit zu nutzen, also bei einer anderen PKV.

Das macht regelmäßig wenig Sinn, weil es zu Schnittstellenproblemen kommen kann.

UNd die PPV ist weder gut noch schlecht, sondern die Pflegepflicht gemäß SGB XI!

--
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