IV-.Vertrag Homöopathie ab 01.04.2007 auch bei der TK (Gesetzliche Krankenkassen)
Siehe:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/04/03/062a0405.asp?cat=/politik/krankenkassen
Gruß
Elgin
Siehe:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/04/03/062a0405.asp?cat=/politik/krankenkassen
Gruß
Elgin
Chris, (vor 6834 Tagen) @ Elgin Fischbach
Aber das ist übernimmt nicht nur die TK, da gibt es auch andere Krankenkassen...schliesslich soll es ja kein Werbeforum werden, oder?
Schöne Feiertage !
Chris, (vor 6834 Tagen) @ Chris
Das "ist" bitte überlesen, war ein bisschen schnell *smile*.
Besucher, (vor 6830 Tagen) @ Chris
Genau!
Und damit das auch nicht so stehen bleibt - hier mal ein Link, wo man sieht, welche Kassen allein nach so einem IV-Modell verfahren:
http://www.dzvhae.com/portal/loader.php?navigation=59252&org=1113&seite=59305
Darüber hinaus gibt es ja auch noch andere Kostenübernahme-Modelle bzw. Verträge zur Homöopathie - z. B. bei den AEV-Kassen (GEK, HZK, KEH) ... oder bei der BKK BVM ... oder sonstwo.
Die anderen Kassen übernehmen nach ihren Verträgen teils schon seit fast 2 Jahren bestimmte Homöopathie-Kosten - also soooo toll ist die von Elgin ach so geliebte TK, die sich erst per April 2007 dazu entschloss, nun auch wieder nicht! Zumal die TK ja auch nur in einzelnen Bundesländern dafür zahlt - nicht einmal in der ganzen BRD.
Freundliche Grüße
Elgin Fischbach , (vor 6830 Tagen) @ Besucher
Zumal die TK ja auch nur in einzelnen Bundesländern dafür zahlt - nicht einmal in der ganzen BRD.
Lt. Ärztezeitung soll das Vertragsgebiet ausgedehnt werden, sofern sich der Vertrag bewährt.
Des Weiteren bezieht bisher nur die TK auch den stationären Bereich in ihren "IV-Vertrag Homöopathie" mit ein und verlangt von den Ärzten eine höhere Qualifikation als die anderen Kassen (siehe den von mir anfangs aufgeführten Link der "Ärztezeitung").
Lieber mehr und höhere - zunächst regional erprobte - Qualität als flächendeckende Halbherzigkeiten!
Gruß
Elgin
Besucher, (vor 6830 Tagen) @ Elgin Fischbach
Halbherzigkeiten?
Auch die anderen Kassen lassen nur Vertragsärzte, die die Zusatzqualifikation Homöopathie erwarben (oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ haben) UND die geforderte laufende und anerkannte Fortbildung nachweisen können, an die Versicherten ran. Direkt als "Halbherzigkeit" würde ich das nun auch nicht gerade bezeichnen ...
Und was den stationären Bereich anbetrifft: Mal ehrlich, da ist doch der Bedarf auch wirklich weit geringer. Was die Mehrheit der Versicherten mit Homöopathie behandeln lassen möchte/würde - sind doch in erster Linie irgendwelche chronischen oder auch sogenannte Bagatell-Erkrankungen. Und die werden nunmal vor allem ambulant behandelt. Wenn ich wegen eines Unfalles oder einer OP ins Krankenhaus muss - will ich von Homöopathie jedenfalls eher nix wissen! Da muss ein guter Chirurg ran - und kein Homöopath.
Und zur Vervollständigung der Kassen-Aufzählung: Neuerdings gibts ja auch noch die Kassen, die die Gesundheitsreform dazu nutzen, gegen Zusatzbeitrag auch Homöopathie zu finanzieren. Allerdings muss man dazu anmerken, dass das dann nur die homöopathischen Mittel sind - und die machen ja nur einen Bruchteil der Gesamtkosten für die homöopathische Behandlung aus.
Freundliche Grüße
Lisa, (vor 6830 Tagen) @ Besucher
Moin,
kann man dieses Forum nicht so ändern, dass man User blocken kann? Mich nerven die Threads von Elgin Fischbach und ihre Werbeaktionen für die TK unheimlich!! Hat die TK keinen Job für sie in ihrer Werbeabteilung? Dann wäre sie wenigstens beschäftigt!
Beste Grüße,
Lisa
Elgin Fischbach , (vor 6830 Tagen) @ Besucher
Und was den stationären Bereich anbetrifft: Mal ehrlich, da ist doch der Bedarf auch wirklich weit geringer. Was die Mehrheit der Versicherten mit Homöopathie behandeln lassen möchte/würde - sind doch in erster Linie irgendwelche chronischen oder auch sogenannte Bagatell-Erkrankungen. Und die werden nunmal vor allem ambulant behandelt. Wenn ich wegen eines Unfalles oder einer OP ins Krankenhaus muss - will ich von Homöopathie jedenfalls eher nix wissen! Da muss ein guter Chirurg ran - und kein Homöopath.
Krankenhäuser der anthroposophischen Medizin (eine weitere, im SGB V verankerte "besondere Therapierichtung") beweisen schon seit etlichen Jahren, dass auch schwere Akuterkrankungen komplementärmedizinisch gut - und vor allem individuell - behandelbar sind. Weshalb soll so etwas dann ausgerechnet in der ebenfalls komplementärmedizinisch ausgerichteten Homöopathie generell nicht möglich sein?
Und zur Vervollständigung der Kassen-Aufzählung: Neuerdings gibts ja auch noch die Kassen, die die Gesundheitsreform dazu nutzen, gegen Zusatzbeitrag auch Homöopathie zu finanzieren. Allerdings muss man dazu anmerken, dass das dann nur die homöopathischen Mittel sind - und die machen ja nur einen Bruchteil der Gesamtkosten für die homöopathische Behandlung aus.
Letztgenanntes ist genau der Punkt: Die Kosten bespielsweise auch nur einer homöopathischen Erstannamese übersteigen bei weitem den Preis etlicher komplementärmedizinischer, nicht verschreibungspflichtiger Präparate. In der anthroposophischen Medizin ist es leider auch nicht anders. Deshalb finde ich äußerst wichtig, dass es entsprechende IV-Verträge gibt - und je höher deren Qualität, umso besser!
Gruß
Elgin
Thomas, (vor 6830 Tagen) @ Elgin Fischbach
Frau Fischbach,
auch wenn Sie sich beruflich auf die Komplementärmedizin gestürzt haben, sollten Sie so ehrlich zu sich sein und sich fragen, warum man damit weder auf dem GKV- noch auf dem PKV-Markt einen guten Job bekommen kann. Ich nehme mal an, dass es nicht an Ihrer Qualifikation liegt.
Es wird wohl eher daran, dass es schlichtweg keine große Nachfrage gibt. Denn sonst wären diese Leistungen schon lange im Pflichtkatalog. Warten wir mal ab, inwiefern entsprechende Wahltarife genutzt werden.
Und wirklich ernst gemeint: Bewerben Sie sich doch einmal in der PR-Abteilung für derartige Wahltarife, vielleicht haben Sie ja Chancen.
Besucher, (vor 6829 Tagen) @ Elgin Fischbach
@ Elgin:
Es ging mir hier nicht um die Möglichkeit - sondern um den Bedarf der Gesamtbevölkerung!
Wenn Du lesen kannst und das auch getan hast, sollte Dir aufgefallen sein, dass ich nichts davon schrieb, dass es nicht möglich sei, auch im stationären Bereich mit Homöopathie, Anthroposophie oder sonst irgendwelchen Randströmungen Erfolge zu verzeichnen - sondern dass der Bedarf da weit geringer ist! Und das ist statistisch belegbar! Es sind eben nicht über 50 oder gar 70, 80 oder 90 % der gesetzlich krankenversicherten Gesamtbevölkerung, die Wert auf Anthroposophie oder Homöopathie in Form stationärer Leistungen legen - sondern halt nur einstellige Prozentzahlen oder meinetwegen vielleicht auch 15 oder 20 %, das weiß ich jetzt nicht so genau.
Und das sollte auch Dir klar und bekannt sein - wenn Du ehrlich bist.
Was aber die wirkliche Masse der Leute will und braucht - sind Schutzimpfungen, gute Behandlung + Vorsorge bei Krebs, Herzinfarkt u. ä., gute Behandlung bei Unfällen usw. usf. Also konzentrieren sich die Krankenkassen sinnvollerweise vor allem darauf! Denn das ist meist schon teuer genug - und von den Betroffenen wirklich nicht selbst zu stemmen. Während "so ein bissel Homöopathie" (Achtung: Bewusste Untertreibung - der Anschaulichkeit wegen!) von denen, die es wünschen, im Notfall auch selbst zu finanzieren geht, weil es einen eben nicht so arm machen würde, wie ein paar Tage auf der Intensivstation oder so.
So jedenfalls sehe ich das.
Und zu dem anderen Thema:
Deshalb finde ich äußerst wichtig, dass es entsprechende IV-Verträge gibt
Wieso bitteschön müssen das unbedingt Verträge zur integrierten Versorgung sein? Ich persönlich finde andere Vertragsformen hierzu grds. durchaus vergleichbar und ebenso sinnvoll. Wenn also (wie z. B. von den AEV-Kassen praktiziert) die Kassen mit den KVn simple Verträge zur Kostenübernahme schließen - was soll daran schlechter sein, nur weil es kein IV-Vertrag ist? Da sollte es doch nun wirklich nur um die sachlichen Inhalte der Verträge gehen - und nicht um die Art des Vertrages oder die Vertragsformen oder so!
Freundliche Grüße
Elgin Fischbach , (vor 6829 Tagen) @ Besucher
Wenn also (wie z. B. von den AEV-Kassen praktiziert) die Kassen mit den KVn simple Verträge zur Kostenübernahme schließen - was soll daran schlechter sein, nur weil es kein IV-Vertrag ist? Da sollte es doch nun wirklich nur um die sachlichen Inhalte der Verträge gehen - und nicht um die Art des Vertrages oder die Vertragsformen oder so!
Ja, sehe ich auch so!
Gruß
Elgin
Besucher, (vor 6829 Tagen) @ Elgin Fischbach
???
Und wieso hast Du dann erst so großen Wert darauf gelegt, dass es IV-Verträge sein müssen?
Fragende Grüße
Elgin Fischbach , (vor 6829 Tagen) @ Besucher
Letztlich kommt es immer auf die vereinbarten qualitativen Vertragsinhalte an. Bei IV-Verträgen sind die Vertragspartner sektorenübergreifend vernetzt (Aufhebung der sonst üblichen Trennung zwischen ambulantem, teilstationärem und stationärem Bereich) - was gerade bei komplizierteren Erkrankungen vorteilhaft ist. Aber ein inhaltlich guter anderweitiger Vertrag kann ebenfalls zu ansehnlichen Behandlungsergebnissen führen - wenn entsprechende Qualitätskriterien vertraglich festgeschrieben sind!
Gruß
Elgin
Tobias Strassner, (vor 6828 Tagen) @ Elgin Fischbach
Wieso sollen eigentlich normale Versicherte für den Esoterik-Tick der Birkenstock-Fraktion mitbezahlen ??
Diese ganzen "Zusatzgeschichten" werden doch von uns normalen Beitragszahlern mitbezahlt.
Hier noch ne Hopi-Kerze ins Ohr, da ein paar Euro für den brasilianischen Gesundbeter, am besten noch den Feng-Shui-Kasper durch die verspakte Zweiraumwohnung latschen lassen - aber bitteschön alles auf Kosten der Solidargemeinschaft.
Ich möchte diese Marketingargumente nicht mitbezahlen - und wem die Superprodukte von Bayer & Co. nicht gut genug sind, der möge sich bitte auf eigene Kosten zusatzversichern.
Schlimm genug, dass die Kassen schon chinesischen Nadelhokuspokus bezahlen - da gäbe es mit Sicherheit was von Ratiopharm.
Elgin Fischbach , (vor 6827 Tagen) @ Tobias Strassner
Vielfach gelangen solche Patienten in die Komplementärmedizin, denen zuvor die reine Schulmedizin nicht (mehr) helfen konnte. Und den meisten dieser Patienten kann mit Komplementärmedizin sehr gut geholfen werden - wie ich zuerst beruflich und später auch als Patientin selbst erfahren habe.
Deshalb gehört die Komplementärmedizin aus meiner Sicht gleichberechtigt neben der herkömmlichen Schulmedizin in den Pflichtleistungskatalog aller gesetzlichen Krankenkassen - von allen Beitragszahlern solidarisch finanziert. Damit niemand "auf der Strecke bleibt", der zuvor von reinen Schulmedizinern entweder erfolglos "austherapiert" oder schlimmstenfalls sogar als "nicht therapierbar" eingestuft wurde.
Jeder Patient soll die Therapie erhalten, die ihm individuell aus ärztlicher Sicht den größtmöglichen Erfolg bringt. Alles andere ist reine Geldverschwendung - zu Lasten der Beitragszahler!
Gruß
Elgin
nerv..., (vor 6827 Tagen) @ Elgin Fischbach
AMEN!!!!