Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (Private Krankenversicherungen)

der-student, Montag, 09.09.2013, 17:33 (vor 4092 Tagen)

Hallo,

zu beginn meines Studiums hatte ich mich Privatversichert und bin aus der GKV ausgetreten. Vor eine Jahr wechselte ich meine PKV und beantwortete Fragen zu meinen Vorerkrankungen (3 Jahre Ambulant), welche ich im anfang/mitte 2012 angab.
Leider vergass ich dabei das ich Einlagen trage und diese ein halbes Jahr davor verschrieben bekommen habe - leide glücklicherweise noch unter keine Schmerzen und hatte nicht dran gedacht.
Nun habe ich neue Einlagen und eine Rechnung dafür einegreicht. Die PKV will nun eine Entbindung der Schweigepflicht. Dies werde ich verweigern, mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?

Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

romkatzi, Dienstag, 10.09.2013, 11:58 (vor 4091 Tagen) @ der-student

Keine Versicherungsleistungen mehr.

Kannst Du auch unter dem Punkt "Gegenstand der Auskunftsobliegenheit" im Ombudsmannbericht 2011 lesen.

http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/2011.pdf

Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Marion die 2., Donnerstag, 12.09.2013, 09:58 (vor 4089 Tagen) @ romkatzi

Hallo Student,

ich kann Dich da ein wenig beruhigen. Deine PKV wird Dir zwar die Versicherungsleistungen auf "0" kürzen. Allerdings muss sie Dich dann immer noch im Basistarif versichern, da wir in Deutschland eine Versicherungspflicht haben. Die Leistungen im Basistarif sind leider sehr dürftig und dafür mit rund 600 Euro im Monat auch recht teuer. Aber lieber 600 Euro im Monat bezahlen als garnicht versichert zu sein. Denn in die GKV kommst Du wahrscheinlich nicht so schnell wieder zurück.

Marion

Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

romkatzi, Donnerstag, 12.09.2013, 17:44 (vor 4089 Tagen) @ Marion die 2.

Nun der Basistarif ist ja nun wirklich nicht das wahre.

Grundsätzlich kommts da auf die zugrunde liegende Erkrankung an, also warum werden die Einlagen getragen. Entsprechend wird das Risiko bewertet.

Nur wenn aufgrund dieser Erkrankung die Annahme des Vertrags komplett verweigert worden wäre, käme es zur Beendigung des Vertrags.

Danach kann man aber sein Glück woanders versuchen, andere Risikoprüfer können das anders sehen. Erst wenn gar nichts mehr hilft, kommt der Basistarif, dann aber nicht bei der ursprünglichen PKV, sondern irgendeiner anderen.

Wird aber wahrscheinlich hier (wenn überhaupt) vielleicht ein kleiner Risikozuschlag werden. Also keine Panik.

Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Steinbock @, Sonntag, 24.11.2013, 12:25 (vor 4016 Tagen) @ romkatzi

Nun der Basistarif ist ja nun wirklich nicht das wahre.

vom Basistarif rate ich ab.


Grundsätzlich kommts da auf die zugrunde liegende Erkrankung an, also warum werden die Einlagen getragen. Entsprechend wird das Risiko bewertet.

vermutlich auf Grund einer Skoliose, oder unterschiedlichen Beinlängen, was bei den meisten Menschen vorhanden ist, aber noch nicht erkannt wurde.


Nur wenn aufgrund dieser Erkrankung die Annahme des Vertrags komplett verweigert worden wäre, käme es zur Beendigung des Vertrags.

Wo man nicht davon ausgehen sollte.


Danach kann man aber sein Glück woanders versuchen, andere Risikoprüfer können das anders sehen. Erst wenn gar nichts mehr hilft, kommt der Basistarif, dann aber nicht bei der ursprünglichen PKV, sondern irgendeiner anderen.

Nein - man sollte dem Versicherer nachmelden, was man beim Antrag vergessen hatte.


Wird aber wahrscheinlich hier (wenn überhaupt) vielleicht ein kleiner Risikozuschlag werden.

völlig richtig!

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