Re: Gesundheitsreform (Gesetzliche Krankenkassen)

Mr. Bean, (vor 6836 Tagen) @ Besucher

Heißt es.
Der Säumigkeitszuschlag beträgt übrigens 5v.H. pro angefangenem Kalendermonat.
Diese bösartige Regelung ist im Sozialgesetzbuch versteckt.
Bösartig deshalb, als selbst die offizielle Seite GESUNDHEITSREFORM.DE in ihrer "Gesundheitszeitung" immer von "Zurückkehren können" spricht.
Die FTD ist schon darauf reingefallen. Sie sieht die PFLICHT (GKV undPKV) erst 2009. Auch die Online -Ausgabe der RP.
Derweil läuft der Gebührentacho der Ahnungslosen. Und weil die ja keinen Ermässigungsantrag stellen, zum Höchstbeitrag.


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