Datenspeicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Meine gesetzliche Krankenversicherung (Techniker Krankenkasse)behauptet, dass Sie keine Informationen über meine Arztdiagnosen speichere.
Die Kassenärztliche Vereinigung behauptet jedoch das Gegenteil. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz sei der Versichertenbezug bei der Datenübermittlung zwischen Krankenkasse und Kassenärztlicher Vereinigung hergestellt. Demnach könne die Krankenkasse Auskünfte über Diagnosen erteilen
Was stimmt nun ?
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