Signal oder Hallesche? (Private Krankenversicherungen)

RHW, Samstag, 31.08.2013, 17:28 (vor 4101 Tagen) @ Nick

Hallo,

der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, stundenweise Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit, Bezug von Krankentagegeld, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.

Die Beiträge für den (später evtl. nicht berufstätigen) Ehegatten (ohne Alg-Bezug)werden in der GKV grds. nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz). Wenn die Ehefrau chronisch krank ist, ist ein Beitritt zur PKV oft ausgeschlossen.

Auch Scheidung und ggf. erneute Heirat/Stiefkinder können gravierende Auswirkungen haben.

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:

Erfahrungen von Eltern behinderter Kinder

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel:

GKV-Hilfsmittelkatalog
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn dieselbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke. Bei stundenweiser Arbeitsaufnahme nach längerer Arbeitsunfähigkeit besteht oft kein Anspruch auf Krankentagegeld (und auch kein Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber).

Man kann "PKV-Experten" auch eine Testfrage stellen: "Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?" Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.

In der PKV werden Leistungen erstattet, wenn sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Was das "Maß des Notwendigen" ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

PKV-Musterbedingungen

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr zu einem anderen Unternehmen wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

10 Irrtümer über die PKV

PKV oder GKV?

PKV-Ombudsmann

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI

Ähnlich ist es mit dem Steuerrecht. Wenn man niedrigere Beiträge zahlt, kann man steuerlich weniger absetzen. Das Finanzamt spart mit.

Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer 100% korrekt zu beantworten: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

PKV-Gesundheitsfragen

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

laut Berater spare ich bei der PKV aufs Leben lang gesehen
Dann sollte man sich diese Aussage auch ins Beratungsprotokoll schreiben lassen! Der Berater hat ggf. eine spezielle Glaskugel!

Viel Erfolg bei der Entscheidung!

Gruß

RHW


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