Re: Satzungsleistungen GKV und Zusatzversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
In den von Ihnen erwähnten Bereichen gibt es keine großen Unterschiede bzgl. Satzungsleistungen bis auf die Rauchentwöhnungskurse, außer
1. Sie wählen einen GKV-Wahltarif zur Kostenerstattung, d.h. Sie blieben überall Privatpatient. Den gibt es aber noch nicht, wird aber im Laufe des Jahres sicher bei der Technikerkasse kommen.
2. Sie wählen Kostenerstattung in der GKV und eine private Restkostenversicherung z.B. bei Ihrem alten Versicherer (gibt es bis auf Debeka, HUK (außer in Kombi mit Barmer) und Universa in der ein oder anderen Konstruktion bei allen größeren PKVen). Dann sind Sie auch Privatpatient. Ist aber ein teurer Spaß, sie müssen mit ca. 60 (Mann 35 Jahre) bis 110 Euro (Frau 35 Jahre) im Monat rechnen.
3. Sie beschränken sich auf den Zahnbereich, dann schauen Sie mal in das letzte Finanztestheft über private Zusatzversicherungen und einige alte Threads hierzu im Forum, v.a. Barmenia und Arag überzeugen hier mit guten Zusatztarifen. Kosten bis ca. 30 Euro im Monat
4. Dann gibt es noch eine Vielzahl von Zahnzusatztarifen bei den GKV in Kooperation mit PKVen, bei denen teilweise sogar die Risikoprüfung entfällt, aber auf jeden Fall ein Rabatt von meist 10 Prozent winkt. Allerdings: Alles, was unter 15 Euro im Monat kostet, taugt meist nichts.
Ich persönlich würde Ihnen empfehlen mit Ihrer alten Versicherung eine Umwandlung der Voll- in eine Zusatzversicherung zu vereinbaren, falls akzeptable Tarife vorliegen. Denn so gehen Ihnen mit Ausnahme der Halleschen (Tarif NK), die das verweigert, keine Altersrücklagen aus der Voll-PKV verloren und diese werden in die Zusatz-PKV umgebucht - das schmälert den Beitrag und führt meist zum Entfall einer Risikoprüfung.