Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt (Gesetzliche Krankenkassen)

Doro @, Neunkirchen, Dienstag, 27.08.2013, 15:52 (vor 4105 Tagen)

Hallo zusammen,

ich brauche dringend eien rat zu folgendem sachverhalt:

meine Krankenkasse hat mir die Mitgliedschaft gekündigt.
Ich bin seit Januar 2013 krank geschrieben.
Meine Krankenkasse hat mich während dieser Zeit wiederholt beim Medizinischen Dienst ein bestellt.
Dort wurde jedes mal festgestellt dass ich mich in einer schweren depressiven Episode befinde.
Das letzte mal am 28.07.2013.
Dort wurde befunden ich solle mich wieder in ein Krankenhaus einweisen lassen. ( letzter Krankenhausaufenthalt vom 26.03.13 bis Ende Mai )

Der Grund der Kündigung:
ich war bis 04.08.13 krank geschrieben ( dies war ein Sonntag )
am 05.08.13 habe ich mich bei meinem behandelnden Arzt vorgestellt der mich erneut bis zum 10.09.13 krank geschrieben hat.
Die Krankmeldung wurde ordnungsgemäß am gleichen Tag vormittags zugestellt.
Kann meine Krankenkasse mir jetzt kündigen mit dem Hinweis ich hätte meine Mitwirkungspflicht verletzt ?

Es würde mich freuen, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.

Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt

Czauderna, Mittwoch, 28.08.2013, 12:11 (vor 4104 Tagen) @ Doro

Hallo,
erst einmal - die Krankenkasse kann dir nicht kündigen !!!!
Wenn eine Versicherungspflicht nach dem 31.07.2013 endet und der Versicherte nicht innerhalb von 14 Tagen einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist, dann setzt sich die Mitgliedschaft nahtlos als "freiwillige" oder besser gesagt als "Zwangsversicherung" fort.
Was deinen Fall angeht, so hat offenbar der Arzt am Montag eine
Erstmeldung erstellt - das bedeutet dass am Sonntag der Krankengeldfall abgeschlossen wurde. Das bedeutet aber auch, dass die Versicherungspflicht am Sonntag endete. Durch die AU-Feststellung am Montag würde dem Grundsatz nach der Krankengeldanspruch erst ab Dienstag beginnen würde. Da aber ab Montag keine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht gibt es auch ab Dienstag kein Krankengeld.
So wird es gelaufen sein - rein rechtlich leider nicht zu beanstanden. Der entscheidende Fehler dürfte, so wie geschildert, die AU-Meldung vom Montag sein - Folgemeldung statt Erstmeldung und es gäbe keine Probleme.
Gruss
Czauderna

Hallo zusammen,

ich brauche dringend eien rat zu folgendem sachverhalt:

meine Krankenkasse hat mir die Mitgliedschaft gekündigt.
Ich bin seit Januar 2013 krank geschrieben.
Meine Krankenkasse hat mich während dieser Zeit wiederholt beim Medizinischen Dienst ein bestellt.
Dort wurde jedes mal festgestellt dass ich mich in einer schweren depressiven Episode befinde.
Das letzte mal am 28.07.2013.
Dort wurde befunden ich solle mich wieder in ein Krankenhaus einweisen lassen. ( letzter Krankenhausaufenthalt vom 26.03.13 bis Ende Mai )

Der Grund der Kündigung:
ich war bis 04.08.13 krank geschrieben ( dies war ein Sonntag )
am 05.08.13 habe ich mich bei meinem behandelnden Arzt vorgestellt der mich erneut bis zum 10.09.13 krank geschrieben hat.
Die Krankmeldung wurde ordnungsgemäß am gleichen Tag vormittags zugestellt.
Kann meine Krankenkasse mir jetzt kündigen mit dem Hinweis ich hätte meine Mitwirkungspflicht verletzt ?

Es würde mich freuen, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten.

Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt

naja, Mittwoch, 28.08.2013, 13:12 (vor 4104 Tagen) @ Czauderna

Bemerkenswert ist aber, wie schnell und effizient die Krankenkassen dies erkennen und ausnutzen (es gibt andere Foren, die voll von ähnlichen Fällen sind, wissen Czauderna und ich), anstatt sich einmal wie ein Dienstleister kundenorientiert (Kunde = Versicherter) zu benehmen und nachzufragen, ob es denn nicht vielleicht ein Versehen des Arztes war.

Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt

Czauderna, Mittwoch, 28.08.2013, 15:26 (vor 4104 Tagen) @ naja

Bemerkenswert ist aber, wie schnell und effizient die Krankenkassen dies erkennen und ausnutzen (es gibt andere Foren, die voll von ähnlichen Fällen sind, wissen Czauderna und ich), anstatt sich einmal wie ein Dienstleister kundenorientiert (Kunde = Versicherter) zu benehmen und nachzufragen, ob es denn nicht vielleicht ein Versehen des Arztes war.


Hallo naja, das ist wohl wahr - daran zeigt sich wie eine Krankenkasse bzw. der gerade zuständige Mitarbeiter den Servicegedanken und die Pflicht zur Aufklärung und Beratung lebt.
Da gehört auch schon etwas Zivilcourage dazu hier für sich zu entscheiden wessen "Vorteil" höher zu bewerten ist, die des Versicherten oder die der Kasse, die schließlich sein Arbeitgeber ist rein rechtlich richtig handelt wenn es so bleibt wie es ist.
Es wird in diesem Zusammenhang gern von der sog. "BSG-Falle" gesprochen. Ich bin der Auffassung, dass es zu solchen Konstellationen nicht kommen würde, wenn bereits im Vorfeld, also spätestens bei der KG-Bewilligung bzw. beim Ende der Beschäftigung während des KG-Bezugs die Beratung des Versicherten
so erfolgen würde seitens der Kasse, dass er eben nicht in diese
"BSG-Falle" läuft.
Hinterher etwas zu "korrigieren" ist immer eine schwierige Angelegenheit - z.B. in diesem Fall - hier gäbe es nur die Lösung, dass der Arzt gegenüber der Kasse klar und deutlich feststellt, dass er das Kreuzchen an der falschen Stelle gemacht hat - wenn es der gleiche Arzt ist, der auch bis zum Sonntag bescheinigt hat dürfte das kein Problem sein, aber wenn es ein neuer Arzt ist ??.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna

Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt

RHW, Samstag, 31.08.2013, 18:02 (vor 4101 Tagen) @ Czauderna

Hallo Doro,

manchmal kann diese Stelle bei solchen Problemen weiterhelfen:

UPD

Gruß

RHW

Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt

Czauderna, Samstag, 31.08.2013, 18:54 (vor 4101 Tagen) @ RHW

Hallo Doro,

manchmal kann diese Stelle bei solchen Problemen weiterhelfen:

UPD

Gruß

RHW

Hallo,
ja, kann Sie, aber wirklich nur manchmal und dann auch nur wenn die Rechtslage nicht klar ist, aber einen Versuch ist es allemal wert.
Gruss
Czauderna

Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt

Noah Atan @, München, Sonntag, 09.10.2016, 08:15 (vor 2966 Tagen) @ Czauderna

hallo liebe leute,-
(zunächst mal bitte ich um nachsicht wegen der grammatik/g.-u.kleinschreibung)!

-meine wichtige frage ist-

ich stehe momentan in einem festen arbeitsverhältniss und bin ganz normal gesetzli.bei der aok münchen versichert und stehe dazu in einer wöchentlichen ärtzlichen behandlung.
gestern(samstag,8.10.16)ging ich zur behandlung und mein arzt teilte mir mit das die krankenkasse mich abgemeldet hatte und er mich nichtmehr behandeln darf.
weil ich aber ein gutes persönliches verhältniss mit meinem arzt habe führte er die behandlung durch damit ich auch zur arbeit gehen konnte.
jetzt habe ich den fall meinem chef wie dem notdienst der aok erörtert und beide sagten mir das dies gesetzlich garnicht möglich sei ohne vorab informiert zu werden,wie auch es bei kündigung einer miktgliedschaft immer eine zeit gibt wo der patient sich um eine neue kasse kümmern kann.
die beiträge werden immer pünktlich bezahlt hat mir mein chef gestern schwarz auf weiss gezeigt wie bewiesen.

kann es sein das der arzt mich einfach loswerden will und dies als vorwand benutzt,.-die ehefrau des doktors arbeitet näml.als aushilfe bei ihm und mag mich nicht.

kann mir bitte jemand sagen was der grund sein kann?

danke im voraus
lg

Die Krankenkasse hat Mitgliedschaft gekündigt

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 09.10.2016, 13:08 (vor 2966 Tagen) @ Noah Atan

Nein, aber warum wendest Du Dich nicht an die AOK Bayern (nicht München) nach deinem aktuellen Status?

Die sind relevant, nicht der AG, nicht der Arzt ... die AOK ist Deine Krankenkasse und die soll sich in Schriftform äußern, denn dann kannst Du beim Arzt belegen ...

--
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