Berechnung der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 24.08.2013, 14:48 (vor 4108 Tagen) @ berg

Hallo,

es werden die Einkünfte, die laut Steuerbescheid dem PKV-Ehegatten zugeordnet sind, betrachtet und mit der Grenze von 52.200 Euro jährlich verglichen. § 10 SGB V

Wenn der Ehemann bereits am 31.12.2002 als Arbeitnehmer in der PKV versicheet war, wird die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als Grenzwert genommen. § 6 SGB V

Gruß

RHW


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