Berechnung der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo, ich habe folgenden Sachverhalt:
Ehepaar Mann PKV / Frau GKV mit Kinder
Zur Berechnung der evtl. Familienversicherung wird der Einkommenssteuerbescheid herangezogen. Welcher Betrag
auf dem ESTB ist ausschlaggebend für die Berechnung?
Werden negative Einkünfte auf der Seite des geringeren
Verdieners, die dieser nicht ausgleichen kann berücksichtigt?
Gruß
der Berg
Berechnung der Familienversicherung
Hallo,
es werden die Einkünfte, die laut Steuerbescheid dem PKV-Ehegatten zugeordnet sind, betrachtet und mit der Grenze von 52.200 Euro jährlich verglichen. § 10 SGB V
Wenn der Ehemann bereits am 31.12.2002 als Arbeitnehmer in der PKV versicheet war, wird die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als Grenzwert genommen. § 6 SGB V
Gruß
RHW