Komfort oder Komfort+ Tarif? (Gesetzliche Krankenkassen)
Harry, Mittwoch, 07.08.2013, 17:02 (vor 4125 Tagen)
Hallo zusammen,
Ich habe mir einen interessanten Tarif ausgeguckt bei der Signal Iduna (Komfort Tarif), der mich in etwa gleichstellt mit einer GKV + gutem Zusatztarif.
Wollte Eure Meinung dazu hören, was Ihr von dem Komfort Tarif haltet oder ob Ihr auch noch ggf. zu dem Komfort+ lieber raten würdet, der ein paar Sachen mehr leistet, aber ich glaube nicht, dass sie existenziell sind, oder?
Über Euren Rate würde ich mich freuen.
Harry
Komfort oder Komfort+ Tarif?
Harry, Freitag, 09.08.2013, 07:21 (vor 4124 Tagen) @ Harry
Hallo,
Ihr würdet mir echt immens helfen, wenn Ihr mir sagen könntet, ob der Komfort Tarif dem GKV Tarif in Nichts nachsteht und Ihr den empfehlen würdet einem 30 Jährigen.
Danke
Komfort oder Komfort+ Tarif?
RHW, Sonntag, 25.08.2013, 16:56 (vor 4107 Tagen) @ Harry
Hallo Harry,
ich gehe von dieser Kurzübersicht zum Tarif Komfort aus:
Ambulante Leistungen unter Berücksichtigung des Hausarzt-Prinzips (soweit nicht angegeben, werden die Kosten zu 100 Prozent übernommen):
• Behandlungen
• Arzthonorare
• Vorsorgeuntersuchungen
• Schutzimpfungen
• Medikamente als Generika oder Originalpräparat, wenn kein Generika existiert
• Hilfsmittel bei Bezug über den Versicherer oder vorheriger Kostenübernahmezusage (sonst Kostenerstattung zu 75 Prozent)
• Heilmittel im Falle schwerer Krankheiten (sonst Kostenerstattung zu 75 Prozent)
• Brillen und Kontaktlinsen bis zu 150 Euro innerhalb von 24 Monaten (ab einer Sehschwäche von acht Dioptrien erhöht sich die Summe auf 300 Euro)
• Transporte
Stationäre Leistungen (soweit nicht angegeben, werden die Kosten zu 100 Prozent übernommen):
• Allgemeine Krankenhausleistung
• Zweibettzimmer
• Chefarztbehandlung
• Krankentransporte
Zahnärztliche Leistungen (soweit nicht angegeben, werden die Kosten zu 100 Prozent übernommen):
• Allgemeine Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe
• Kieferorthopädie; die Behandlung muss vor dem abgeschlossen 21. Lebensjahr begonnen werden (Kostenerstattung zu 80 Prozent, weitere 20 Prozent, wenn ein erfolgreicher Abschluss nachgewiesen werden kann).
• Zahnersatz, Kronen, Inlays (Kostenerstattung zu 90 Prozent bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen; sonst 70 Prozent)
• Bei zahnärztlichen Leistungen gelten bis zum vierten Versicherungsjahr gestaffelte Rechnungshöchstbeträge. So darf etwa die Summe aller Rechnungen in den ersten vier Versicherungsjahren nicht höher als 4.500 Euro sein. Ab dem fünften Versicherungsjahr gilt eine Höchstsumme von 5.000 Euro. Diese gilt jedoch für jeweils nur ein Jahr.
• Sollten die Kosten für einen Eingriff voraussichtlich über 2.500 Euro liegen, muss ein Kosten- und Heilplan vor dem Beginn der Behandlung eingereicht werden
Mich würden im Vergleich zur GKV folgende Punkte beschäftigen:
- Wie viel wird erstattet, wenn man direkt zum Facharzt (ohne Überweisung) geht? Gibt es in Ausnahmefällen auch 100%? Sind diese Ausnahmen eindeutig formuliert?
- Gibt es eine Frist für die Kostenübernahmezusage bei Hilfsmitteln? Oder sind die 25% Eigenanteil in eiligen Fällen dann Standard?
- Was gehört alles zu den Hilfsmitteln?
- Was gilt bei Heilmitteln als "schwere Krankheit"? Gibt es klare Definitionen? Was ist z.B. bei Logopädie und Ergotherapie nach Schlaganfall? Fußpflege bei Diabetes? Gibt es zeitliche Begrenzungen (z.B. 6 Monate)?
- Unter welchen Bedingungen werden Transporte/Krankentransport übernommen? Mit Rettungswagen, Krankenwagen und auch Taxi?
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW