Signal oder Hallesche? (Private Krankenversicherungen)
Nick, Sonntag, 04.08.2013, 11:26 (vor 4128 Tagen)
Hi,
Folgende Situation:
- 31 Jahre, zahle den Höchstbeitrag bei GKV
- War beim unabhängigen Berater, der mir die SI empfiehlt (Exklusiv oder Komfort+) oder auch Hallesche (NK Bonus)
- Familienplanung 3 Kinder (alleinverdiener mit >100k€ p.a.)
Was sagt Ihr zu der SI insgesamt? Ist das eine gute Entscheidung oder doch lieber Hallesche? Ein PKV Anbieter ist ja auch eine Entscheidung für's Leben.
Würde auch ehrlich gesagt in der GKV bleiben, aber die Leistungskürzungen sind mir nicht so recht und laut Berater spare ich bei der PKV auf's Leben lang gesehen.
Danke,
Nick
Signal oder Hallesche?
Nick, Montag, 05.08.2013, 18:57 (vor 4127 Tagen) @ Nick
keiner, der seine Erfahrungen teilen kann?
Signal oder Hallesche?
Yipselys, Sonntag, 11.08.2013, 15:50 (vor 4121 Tagen) @ Nick
Hallo Nick,
warum der genannte Tarif bzw. die beiden Versicherer genannt wurden ist nicht beschrieben.
Gibt sicher bessere Versicherer und Tarife.
Aufgrund deiner Familienplanung empfehle ich dir in der GkV zu bleiben.
Wenn es finanziell möglich ist, kannst du die Leistungskürzungen der GkV bzw. die Mehrleistungen der PkV durch Zusatzversicherungen auf deine Bedürfnisse abgestimmt abfangen.
Signal oder Hallesche?
nick, Sonntag, 11.08.2013, 20:00 (vor 4121 Tagen) @ Yipselys
Hallo ypsilyis
Danke für deine Antwort.
Die signal oder hallesche ist in die shorttlist gekommen aufgrund der rfb Quote und der Verwaltung kosten sowie der Tarife die sie anbieten mit guten Leistungen und bres. Weiterhin ist auch die EK Quote und Beitrags Stabilität ein weiteres Kriterium gewesen.
Ich habe meeega angst vor der Entscheidung die pkv zu wahlen und in 20 Jahren zu merken dass ich eine Versicherung gewählt Have die unbezahlbar für mich wird.
Allerdings wenn ich auf die GKV schaue dann bin ich auch nicht sehr optimistisch. Beitrage sind auch hier fast genauso stark gestiegen mit Leistungskurzugen. Vorausschauend sehe ich erschwerend dass die GKV nicht für den demographischen Wandel gewappnet ist. Und das bedeutet noch weitere nur zu geb sowie Steigerungen der Beiträge für insbesondere Einkommensstarke Bürger. Da bringt es dann auch wenig noch zusatzversicheruven zu nehmen denke ich mir. Ins Ausland zu gehen für ein jähe wäre auch eine Option falls aalle seile reisen un wieder in die gkv zu kommen aber momentan sehe ich es nicht dass die GKV einen besseren Schutz zu denn preis ein der pkv leistet.
Mich interessiert jedoch deine Meinung sehr.
Sorry für die Schreibfehler (bin im Zug und Tipps vom Handy)
Nick
Signal oder Hallesche?
Yipselys, Montag, 12.08.2013, 18:41 (vor 4120 Tagen) @ nick
Hallo Nick,
wie geschrieben gibt es bessere Versicherungen mit höheren Rückstellungen. Daher würde ich auch andere Versicherungen (Debeka, Alte Oldenburger, SDK ) berücksichtigen bzw. nicht einschränken.
Nach breiter Information Termin mit Makler (unabhängig und nur dir als Kunden verfplichtet) machen und sich entsprechend seinen Wünschen (Preis oder Preis/Leistungsverh. oder Leistungen etc.)
Zum generellen Thema GkV/PkV spielen ja wie du sicher weißt nicht nur Wahl des Versicherers/Tarifes eine große Rolle, sondern vor allem die persönliche (z.B. finanzielle Situation mit Ausblick) und vor allem die Familienplanung eine entscheidende Rolle.
Da in der PkV jedes Familienmitglied Beiträge zahlen muß und der Arbeitgeberzuschluß mit einem Beitrag meist schon ausgeschöpft ist, ist es von den Beiträge her - wenn auch auch von den Leistungen nicht vergleichbar - besser in der GkV zu bleiben und sich Zusatzleistungen "zuzukaufen".
Über die Beitragsentwicklung in der PkV (ob bezahlbar oder nicht) kann man leider nur auf Basis der Vergangenheit eine Tendenz erkennen. Daher sind Neutarife, Billigtarife,Versicherer mit schlechten Bilanz und Tarifzahlen auszugrenzen und bewährte Versicherer und Tarife vorzuziehen und früh in die PkV zu welchseln und Vorsorge (z.B. Beitragsersparnis ggü. GkV und Beitragsrückerstattungen anlegen) gegen steigende Beiträge im Alter zu treffen.
Signal oder Hallesche?
RHW, Sonntag, 25.08.2013, 17:06 (vor 4107 Tagen) @ Yipselys
Hallo Nick,
geht es um eine Versicherung für Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte oder ...?
Gruß
RHW
Signal oder Hallesche?
Nick, Sonntag, 25.08.2013, 20:54 (vor 4107 Tagen) @ RHW
Hi RHW,
Es geht um einen Angestellten -
N
Signal oder Hallesche?
RHW, Samstag, 31.08.2013, 17:28 (vor 4101 Tagen) @ Nick
Hallo,
der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung der Einnahmen.
Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, stundenweise Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit, Bezug von Krankentagegeld, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.
Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.
Die Beiträge für den (später evtl. nicht berufstätigen) Ehegatten (ohne Alg-Bezug)werden in der GKV grds. nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz). Wenn die Ehefrau chronisch krank ist, ist ein Beitritt zur PKV oft ausgeschlossen.
Auch Scheidung und ggf. erneute Heirat/Stiefkinder können gravierende Auswirkungen haben.
Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:
Erfahrungen von Eltern behinderter Kinder
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)
• Hilfsmittel:
GKV-Hilfsmittelkatalog
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe
• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn dieselbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke. Bei stundenweiser Arbeitsaufnahme nach längerer Arbeitsunfähigkeit besteht oft kein Anspruch auf Krankentagegeld (und auch kein Anspruch auf Entgelt vom Arbeitgeber).
Man kann "PKV-Experten" auch eine Testfrage stellen: "Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?" Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.
In der PKV werden Leistungen erstattet, wenn sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Was das "Maß des Notwendigen" ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr zu einem anderen Unternehmen wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessant:
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI
Ähnlich ist es mit dem Steuerrecht. Wenn man niedrigere Beiträge zahlt, kann man steuerlich weniger absetzen. Das Finanzamt spart mit.
Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer 100% korrekt zu beantworten: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.
Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.
laut Berater spare ich bei der PKV aufs Leben lang gesehen
Dann sollte man sich diese Aussage auch ins Beratungsprotokoll schreiben lassen! Der Berater hat ggf. eine spezielle Glaskugel!
Viel Erfolg bei der Entscheidung!
Gruß
RHW