AG Zuschuss bei der PKV? (Private Krankenversicherungen)

Marion-73, Montag, 29.07.2013, 10:10 (vor 4134 Tagen) @ Ralf

Was bedeutet das jetzt also ganz konkret für mich?

Meine PKV kostet 550€, davon trägt mein AG die Hälfte, also knapp 325€. Allerdings ist der AG Zuschuss auf 283€ dieses Jahr gedeckelt. Bedeutet das, dass ich 550-283=267€ selbst zahle?

Und für jedes weitere Kind, das in der PKV versichert ist, kriege ich keinen Zuschuss vom AG?


Hallo Ralf,

die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2013 beträgt 3.937,50 Euro. Der allgemeine Beitragssatz für 2013 beträgt 15,5%. Davon trägt den AN 8,2%, und der AG 7,3%. Die Differenz von 0,9% sind die anteiligen Kosten für Zahnersatz, die seit einigen Jahren nur vom AN zu bezahlen sind. Aus diesen Zahlen ergeben sich folgende Beiträge:

- Höchstsatz der GKV: 3.937,50 Euro x 15,5% = 610,31 Euro
- max. AN-Anteil: 3.937,50 Euro x 8,2% = 322,87 Euro
- max. AG-Anteil: 3.937,50 Euro x 7,3% = 287,44 Euro

Wenn Deine PKV ohne die Pflegeversicherung 550 Euro kostet, zahlt Dir Dein AG folgenden Zuschuss zur Krankenversicherung:

AG-Anteil = 550,00 Euro / 610,31 Euro x 287,44 Euro = 259,03 Euro

Dein Anteil wäre dann die Differenz (290,97 Euro)

Wenn noch Beiträge für Kinder und / oder die Ehefrau dazu kommen, werden alle Beiträge incl. Deinem Beitrag zu einer Summe addiert, und daraus der AG-Anteil, wie oben beschrieben, berechnet. Allerdings ist der AG-Anteil auf 287,44 Euro gedeckelt.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden gesondert berechnet.

Gruß Marion


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