Wechseloptionen in die GKV? Bedingungen? (Private Krankenversicherungen)

HukPKV, Sonntag, 28.07.2013, 11:13 (vor 4136 Tagen)

Hallo,

Ich bin seit einigen Jahren bei der Huk privat versichert (Tarif Komfort) und würde mich gerne informieren, unter welchen Umständen ich in die GKV zurückkommen könnte. Nach Einlesen verstehe ich, dass ich:

- nach einem 12 monatigen Aufenthalt in einem EU Land und gesetzlicher Versicherungszeit dort wieder zurück in die GKV kann. Stimmt das? Sind das alle EU Länder? Was ist mit nicht EU Ländern?

- ich nach einem Jahr, in dem ich unter 50,000€ (JAEG) verdiene, wieder sozialversicherungspflichtig werde. Bedeutet das also, dass ich im Oktober kündigen und im November mich arbeitslos melden kann und dann 1/12 von meinem November Gehalt (welches = 0 ist) zu Grunde gelegt wird und ich somit wieder in die GKV kann?

Danke für Eure Hilfe,

Jupp

Wechseloptionen in die GKV? Bedingungen?

GKVler, Sonntag, 28.07.2013, 11:20 (vor 4136 Tagen) @ HukPKV

Hallo Jupp,

ob du zurück kannst oder nicht, hängt zunächst mal von deinem Alter ab: nach dem 55. Geburtstag wird die Rückkehr erheblich schwieriger.

Vor dem 55. Geburtstag kannst du wieder zurück, wenn du versicherungspflichtig wirst, Das heißt entweder arbeitslos mit Bezug von Arbeitslosengeld I oder ein Job mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (JAE - 2013: 52.200 €). Es gibt auch noch andere Möglichkeiten - aber das sind die beiden häufigsten.

Gruß GKVler

Wechseloptionen in die GKV? Bedingungen?

Czauderna, Sonntag, 28.07.2013, 11:39 (vor 4136 Tagen) @ GKVler

Hallo,
das mit dem Ausland geht schon weil es z.B. in Österreich keine Altersbegrenzung gibt, welche die Versicherungspflicht in der dortigen Krankenkasse eingrenzt. Das heißt, wenn jemand mit einem Nachweis dieser Krankenkasse zu einer deutschen GKV-Kasse kommt, dann ist er beitrittsberechtigt (nahtlos) weil er von einem staatlichen Gesundheitssystem in ein anderes innerhalb der EG. wechselt.
Gruss
Czauderna

Wechseloptionen in die GKV? Bedingungen?

HukPKV, Sonntag, 28.07.2013, 11:59 (vor 4136 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna und GKVler,

Danke für Eure Antworten.

@Czauderna: Gilt das nur für Österreich, oder auch für andere EU Länder (SE, FR,IT)? Was ist mit Ländern ausserhalb der EU (Beispiel: USA, Australien)?

@GKVler: Was ist mit meinem beschriebenen Fall: ich kündige meinen Job und melde mich arbeitslos gegen Ende des Jahres. Wie lange muss ich ALG beziehen, damit ich wieder sozialversicherungspflichtig werde? Ist es wichitg, was für ein Gehalt ich 2 Monate nach Bezug des ALGs beziehe und ob es über dem JAEG ist?

Was ist mit Elternzeit?

Danke,

Jupp

Wechseloptionen in die GKV? Bedingungen?

GKVler, Sonntag, 28.07.2013, 12:21 (vor 4136 Tagen) @ HukPKV


@GKVler: Was ist mit meinem beschriebenen Fall: ich kündige meinen Job und melde mich arbeitslos gegen Ende des Jahres. Wie lange muss ich ALG beziehen, damit ich wieder sozialversicherungspflichtig werde? Ist es wichitg, was für ein Gehalt ich 2 Monate nach Bezug des ALGs beziehe und ob es über dem JAEG ist?

zunöchst mal: wie alt bist du? deine Frage nach der Elternzeit deutet darauf hin, dass du jünger als 55 Jahre bist....Weshalb bist du privat versichert? bist du ein gut verdienender Angestellter, Beamter oder Selbstständiger?

das von Czauderna gennante Verfahren gilt für alle EU-Staaten, also z. B. nicht für Australien.

Wechseloptionen in die GKV? Bedingungen?

HukPKV, Sonntag, 28.07.2013, 12:25 (vor 4136 Tagen) @ GKVler

Hi GKVler,

Ich bin 28 Jahre alt und bin in der PKV versichert, weil meine Eltern mich privat versichert hatten und sie meinten, es sei die bessere Option für mich.

Definiere gut verdienend: im Moment verdiene ich ca. 70k, habe aber vor noch ein paar Kinder in die Welt zu setzen in den nächsten 10 Jahren ;)

Danke für Deine Hilfe,

Jupp

Wechseloptionen in die GKV? Bedingungen?

GKVler, Sonntag, 28.07.2013, 14:51 (vor 4135 Tagen) @ HukPKV

Hallo

danke für die Infos - nun wird's einfacher mir den Antworten....

gutverdienend = JAE-Überschreiter => Einkommen höher als 52.200 €/Jahr


Du kannst dann wieder in die GKV, wenn dein Einkommen unter diese Grenze rutscht. Das wäre z. B. auch möglich, wenn temporär auf Teilzeit gehen würdest. Aus welchem Grund du deine Arbeitszeit reduzierst, ist nicht relevant. Während der Elternzeit geht das z. B. auch. Was nicht geht: wenn du komplett Elternzeit machst - also deine Arbeitszeit während der Elternzeit auf 0 reduzierst.

Dann natürlich, wenn du Arbeitslosengeld I beziehen würdest (wichtig: du musst ALG I beziehen, es reicht nicht, wenn du arbeitslos gemeldet bist).

ich kündige meinen Job und melde mich arbeitslos gegen Ende des Jahres. Wie lange muss ich ALG beziehen, damit ich wieder sozialversicherungspflichtig werde?

Versicherungspflicht tritt ein mit dem ersten Tag des ALG I-Bezuges. Aber Achtung: wenn du selbst kündigst, hast du i. d. R. eine 3monatige Sperrfrist, in der du kein ALG I erhälst.

Ist es wichitg, was für ein Gehalt ich 2 Monate nach Bezug des ALGs beziehe und ob es über dem JAEG ist?

nee, das ist dann nicht mehr relevant.

Ne andere Möglichkeit: wenn du in einem EU-Staat arbeitest und dort einer gesetzlichen Krankenversicherung angehörst.

Ich hoffe, dass hilft schon mal ein bissel....

Gruß GKVler

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