Kommt da eine Nachzahlung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Dolphin, Dienstag, 11.06.2013, 14:02 (vor 4186 Tagen)

Hallo, alle zusammen und ich hoffe jemand hier kann mir einen guten Rat geben.

Erstmal die Fakten:

Ich bin Ende 30.
Beendigung meines Arbeitsvertrages gegen Ende 2008.
Blauäugig (Dumm!),dachte ich mir ich lieg dem Amt nicht auf der Tasche,und beantragte kein ALg I und lebte statt dessen von meinem Erspartem.

Keine KV ,ich war einige Monate im Ausland per Rad unterwegs, hatte aber meinen Wohnsitz nicht abgemeldet.
Ich konnte mietfrei bei Verwandten wohnen,war also auch kein Problem.

Jetzt Anfang 2013 ging mein Geld langsam dem Ende zu also wurde es Zeit wieder zu arbeiten.

Allerdings konnte ich keinen Job ohne KV bekommen.

Also beantragte ich Alg 2 und meldete mich bei meiner Alten GKV.

Antrag läuft seit Monatsanfang aber ich hab noch keine Unterlagen abgegeben.Das beinhaltet auch meine KV Meldebestaetigung.

Jetzt hat mir ein Bekannter erzaehlt dass das saudumm war,und ich praktisch auch gleich Privatinsolvenz anmelden kann.Er sagt da kann jetzt eine Forderung von mehr als 12000 € auf mich zukommen

Ich hatte keinerlei Einkommen die letzten par Jahre und meine Kontoauszuege spiegeln das auch wieder.
Ich könnte nichtmal 20% davon aufbringen mit dem was ich noch besitze.

Jetzt erstmal meine Fragen:
1. Es wurde nie versucht etwas abzubuchen , ich bekam auch nie irgendeinen Hinweis dass ich noch krankenversichert bin.War ich überhaupt krankenversichert waehrend dieser Zeit? Jetzt kommt da so ein ruinöser Hammer? Da kann doch so nicht ablaufen?

2. Kann ich die theoretischen 6 monate ALG 1 da irgendwie abrechnen?

3. Was ist mit meinem Auslandsaufenthalt,wird das auch voll angerechnet? Ich hatte keine Auslands KV.

4. Ich habe/konnte? keine Leistungen beanspruchen, hatte ja kein Karte mehr und da meine Kv aufhoerte beitrage einzuziehen war ich meiner Auffassung nach nicht krankenversichert.
Ich hab gelesen , das ich dann evtl. den beitrag auf 40 € /monat reduzieren kann? Hier gelesen im 5ten Beitrag:http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?mode=thread&id=10826 Ist das eine OPtion fuer mich?

5. wenn ich im Ausland KVpflichtig anfange zu arbeiten,muss ich solche Rückforderungen auch zahlen?

6. Hab ich da keine rechtliche Möglichkeit das zumindest anzufechten, z.B. Verjährung für 2008?

7. Kann ich meine Meldebestaetigung bei der alten GKK zurueckziehen?
Und dann zu einer anderen GKK gehen und was raushandeln dass ich nur 40€ /Monat nachzahlen muss und dafuer zu ihnen wechsele?

Ich bin echt verzweifelt, hab mir schon ueberlegt Alg 2 abzubrechen und bei der GKV meine Anmeldung zurueckzuziehen, aber um zu arbeiten muss ich mich ja bei einer KV anmelden,und dann bin ich nur noch einen Monat mehr verschuldet.


Ich weiss mir hier nicht mehr weiter.
Ich könnte wirklich ein paar gute Ratschlaege gebrauchen.
Generelle Tips sind auch willkommen, wie wuerdet ihr an meiner Stelle vorgehen?.

Kommt da eine Nachzahlung?

Dolphin, Mittwoch, 12.06.2013, 10:03 (vor 4186 Tagen) @ Dolphin

Nach einigem Nachforschen habe ich auch entdeckt dass sogenannte EWR Versicherungen (europäische Versicherungen) keine Nachzahlungen,Säumniszuschlaege etc. verlangen.
Nachteil scheint hier zu sein,das sie essentiell private Versicherungen sind.Also mehr für Wohlhabende .
Vorkasse,evtl. hohe Beiträge im Alter,nur schwer Rückkehr in Gkv etc.
1.Irgendwelche Meinungen/Erfahrungen dazu ?

2.Was den Beschluss am Montag zu exorbitanten Nachzahlungen im Bundestag angeht ,kann man das irgenwie online verfolgen?

3. Wenn dieser Beschluss am Mittwoch rechtskräftig wird, meine Krankekasse/Meldebestaetigung aber rückwirkend ab Monatsanfang gelten wird ist das ja kein Problem,oder?

Am besten werd jetzt mal abwarten was sich da tut
,und dann mit mehreren KV reden wie die die neue gesetzgebung handhaben.

Kommt da eine Nachzahlung?

Chylla, Donnerstag, 04.07.2013, 15:04 (vor 4163 Tagen) @ Dolphin

Hallo,

ich bin nicht der absolute Experte, versuche aber zu helfen, da bisher keine Antworten vorliegen.

Krankenversicherungspflicht besteht in D seit 1.1.2009, zuvor war es durchaus möglich ohne zu sein. Einer Nachforderung für 2008 würde ich schon deshalb widersprechen.

Seit 2009 besteht aber KV-Pflicht und ich fürchte, dass hier nachberechnet werden kann. Mein Stand ist, dass der Mindestbeitrag ohne Krankengeldanspruch bei ca. 133 Euro liegt, zuzügl. Pflege. Grob überschlagen sind das dann pro Jahr 1640 Euro was sich dann bis heute auf ca. 7500 Euro addiert.

Säumniszuschläge und Mahngebühren kämen aus meiner Sicht erst dazu, wenn Sie den Bescheid, der da kommen wird, dann nicht bezahlen. Aus diesem Grund dann bei Einstufung durch die Kasse sofort um Stundung bitten, bevor das Mahnverfahren und ggf. die Vollstreckung droht. Sie müssen das Problem angehen, da dies immer teurer wird, durch die auflaufenden Beiträge.

Wenn Sie einen Job haben, müssen Sie eben abstottern.

Kommt da eine Nachzahlung? NEIN

Chylla, Samstag, 06.07.2013, 01:28 (vor 4162 Tagen) @ Chylla

Der Gesetzgeber hat nun reagiert. Nach dem "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden", das nun den Bundesrat passierte, sind die Krankenkassen verpflichtet, kulant zu verfahren.

Wer derzeit noch keine Krankenversicherung hat, sollte sich bis zum 31.12.2013 bei einer Kasse melden. Nur wer diese Übergangszeit nutzt, erhält die Chance, alle ausstehenden Beitragszahlungen und die darauf fälligen Säumniszuschläge erlassen zu bekommen.

Du kannst Deiner Kasse ja noch sagen, aufgrund des Auslandsaufenthaltes hättest Du die Versicheurngspflicht gar nicht mitbekommen.

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