Rückkehr aus Ausland - PKV oder GKV? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin derzeit 54 Jahre alt und muss aus beruflichen Gründen ins Ausland (Österreich) gehen. Dort werde ich wohl bis zur Rente bleiben.
Derzeit bin ich in der PKV, kann in Österreich aber in die Sozialkasse aufgenommen werden. Frage: Wenn ich in 10 bis 11 Jahren wieder nach Deutschland zurückkomme, kann ich dann in die GKV oder muss ich wieder in die PKV? Eine belastbare Antwort (ggf. mit Hinweis auf eine entsprechende Quelle) wäre sehr hilfreich.
Viele Grüße
Georg
Rückkehr aus Ausland - PKV oder GKV?
Wenn in einem EU-Staat (also z.B. Österreich) eine Versicherung in der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung zustande kommt, greift nach Rückkehr in Deutschland die Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 13 SGB V. D.h. eine weitere Versicherung in der deutschen GKV ist grundsätzlich möglich.
Bei nur kurzen Auslangsaufenthalten (unter 12 Monaten) gelten jedoch Ausnahmen für langjährig privat Versicherte, da in solchen Fällen ein Rückkehrrecht in den alten PKV-Vertrag besteht.
Wie die Rechtslage in 10 Jahren aussieht, weiss jedoch niemand sicher zu sagen.