Krankenversicherung vergaß nach Überschreiten des 14. Semste (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo liebe Versciherungsrechtprofis,
ich habe ein Problem und bräuchte ein paar Auskünfte über die Rechtslage in diesem Fall:
vor einem Monat ist einer GKV, bei der eine Studentin studentisch krankenversichert ist, aufgefallen, dass diese das 14. Fachsemester überschritten hat und zwar bereits vor 2 Jahren.
In der Zeit der falschen Einstufung bei der Versicherung hat der Student lediglich eine Krankschreibung benötigt und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen, er wurde aber nicht ärztlich behandelt.
Jetzt soll sich die Person nachträglich freiwillig bei dieser GKV versichern. Dies wird nach Berechnungen der Person auf eine Nachzahlung von ca 2200 € hinauslaufen, da die Beträge für Studenten circa die hälfte billiger sind (80€) als die Beträge der freiwilligen Versicherung für Geringverdiener (ca. 150@)
Im Vertrag des Studenten steht: die studentische Versicherung besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters. Das Erreichen dieses Kriteriums hat das Ende der KV des Studenten zur Folge.
Außerdem steht dort die Bitte immer eine aktuelle Immabescheinigung einzureichen. Dies hat der Student aber vergessen.
Meine Fragen lauten: Trägt der Student damit die Schuld für die Misere oder hätte ihn die GKV nicht mal um eine aktuelle Immabescheinigung bitten sollen?
Ist betreffende Person denn verpflichtet sich rückwirkend bei dieser GKV zu versichern und die Beiträge nachzuzahlen?
Besonders interessiert mich: Ist die Versicherung berechtigt die vollen Beiträge zurückzufordern oder hat die Person das Recht auf eine Reduzierung des Betrages?