Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Samstag, 19.12.2009, 18:35 (vor 5454 Tagen) @ Kurt Spillner

Hallo,

berücksichtigt wird Ihr Einkommen abzüglich eines Betrages von 3 x 840,- EURO (2009). Die Hälfte des so ermittelten Betrages ist dann Beitrags-Bemessungsgrundlage für Ihre Frau in der GKV.

Begründung:

§ 240 Abs. 5 SBG V
Soweit bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder das Einkommen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die nicht einer Krankenkasse nach § 4 Absatz 2 angehören, berücksichtigt wird, ist von diesem Einkommen für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung wegen der Regelung des § 10 Absatz 3 nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße, für nach § 10 versicherte Kinder ein Betrag in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen

2009 Freibeträge

1/3 der Bezugsgrenze= 840,00 € selbst zu versichernde Kinder (PKV und GKV-Mitglieder)

MfG
ratte1


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