Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
berücksichtigt wird Ihr Einkommen abzüglich eines Betrages von 3 x 840,- EURO (2009). Die Hälfte des so ermittelten Betrages ist dann Beitrags-Bemessungsgrundlage für Ihre Frau in der GKV.
Begründung:
§ 240 Abs. 5 SBG V
Soweit bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder das Einkommen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die nicht einer Krankenkasse nach § 4 Absatz 2 angehören, berücksichtigt wird, ist von diesem Einkommen für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung wegen der Regelung des § 10 Absatz 3 nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße, für nach § 10 versicherte Kinder ein Betrag in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen
2009 Freibeträge
1/3 der Bezugsgrenze= 840,00 € selbst zu versichernde Kinder (PKV und GKV-Mitglieder)
MfG
ratte1
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- Berechnungsformel für die Familienversicherung -
Kurt Spillner,
17.12.2009, 13:58
- Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung - Jon Dohnson, 18.12.2009, 19:00
- Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung -
ratte1,
19.12.2009, 18:35
- Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung -
Toto,
20.12.2009, 07:40
- Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung - Kurt, 02.01.2010, 16:07
- Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung -
Toto,
20.12.2009, 07:40