Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem (Gesetzliche Krankenkassen)

Anja @, Hamm, Dienstag, 04.06.2013, 09:00 (vor 4194 Tagen)

Hallo,

ich leide an einer Fettverteilungsstörung, die momentan nur beseitigt werden kann durch eine Fettabsaugung.

Vor ca. einem Jahr habe ich dann bei meiner KK einen Antrag gestellt, der ohne Probleme genehmigt wurde. Daraufhin habe ich mich in ein Vertragskrankenhaus begeben und die OP durchführen lassen. Meist ist es notwendig, mehrere OP durchführen zu lassen. Eine zweite OP fand dann 7 Monate später statt.

Nun ist es so, dass die KK diese Leistungen freiweillig übernehmen kann, da diese nicht in dem Leistungskatalog aufgeführt sind.

Leider haben beide Vertragskrankenhäuser keine gute Arbeit abgeliefert, was mir jetzt ein Spezialist bestätigt hat (ich ahnte es schon). Dieser Arzt würde mich operieren (brauche aber 2 OP), sodass ich mit dieser Krankheit endlich abschließen kann. Nur ist es so, dass er eine Privatpraxis hat und die KK nicht mit ihm abrechnen kann. Ich habe schon Frauen gehört, die eine Kostenübernahme für eine stationäre OP hatten und dann gebeten, zu ihm (ambulant) gehen zu können. Dies wurde von der KK aber abgelehnt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er mir helfen kann, aber welche Gründe könnte ich angeben, damit die KK vielleicht doch einlenkt? Gäbe es für den Fall, dass die KK nicht einlenkt, die Möglichkeit, dass ich wenigstens einen Zuschuss bekomme? Die ambulante OP kostet ca. 3.500,-- €; die stationäre OP würde ca. 5.000,-- € kosten.

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

LG
Anja

Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem

Samson, Mittwoch, 05.06.2013, 07:35 (vor 4193 Tagen) @ Anja

Du schreibst richtig, dass die Liposuktion nicht im Leistungskatalog ist. Die Wirksamkeit ist nicht nachhaltig nachgewiesen.
Deine Geschichte bestätigt das auch.
Die Op war nicht auf Dauer erfolgreich. Läuft eine Prüfung auf Behandlungsfehler,da du schreibst, dass es am Versagen der Krankenhäuser liegt?

Die physikalische Entstauungstherapie ist vorrangig und wird auch übernommen.

Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem

Anja @, Mittwoch, 05.06.2013, 08:18 (vor 4193 Tagen) @ Samson

Hallo Samson,

ein Versagen ist nicht nachzuweisen. Es ist ja nicht gepfuscht worden, sondern der Arzt, bei dem ich jetzt war, hat mir bestätigt (was ich auch schon ahnte), dass die Vertragshäuser hier und da etwas abgesaugt haben, aber es nicht vernünftig zu Ende geführt haben. Man muss sich vielleicht vorstellen, dass da, wo es notwendig war, etwas Fett weggesaugt wurde. Trotzdem muss man etwas auf die Ästhetik achten. Man kann ja nicht einfach, wie man lustig ist, etwas entfernen, ohne darauf zu achten, wie es anschließend aussieht. Und das scheint der Knackpunkt zu sein, weil diese Arbeit etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Es steht auch nicht zu Diskussion, ob es nun im Leistungskatalog steht oder ob die OP nachhaltig ist, denn meine KK ist ja mit der OP einverstanden. Sie bestehen jedoch auf einer OP in einem Vertragskrankenhaus und ich würde gerne zu dem Arzt gehen, der mich nun begutachtet hat. Dieser hat aber eine Privatpraxis. Nur darum geht es. Jetzt möchte ich versuche, dass meine KK der ambulanten OP zustimm. Ein Grund dafür wäre eben die Kosteneinsparung (ambulant 3.500,-- € / stationär: 5.000,--). Wenn das gar nicht funktioniert, wäre ja wenigstens ein Zuschuss schön. Leider hat man bei uns vor Ort keinen Ansprechpartner. Da sitzen meistens Azubis, die einem nicht helfen können. Telefonisch hat man auch nur ein Callcenter erreichen können. Daher dachte, man könnte mir hier etwas helfen.

LG
Anja

Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem

Samson, Dienstag, 11.06.2013, 06:50 (vor 4187 Tagen) @ Anja

Hallo Anja,

o.k., du hast schon eine Kostenzusage für eine stationäre Vertragsklinik, möchtest nun ambulant in Privatpraxis.

Ggf. lässt sich mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) argumentieren.
Werfe ferner einen Blick in die Satzung deiner Kasse, die muss auf der Homepage sein. Einzelne Kassen eröffnen über die Satzung die Möglichkeit auch Privatärzte zu nutzen.

Falls alles nicht klappt, mache dich schlau. Du wirst bestimmt zwischen allen Vertragshäusern bundesweit wählen können. Wenn du ein entfernteres nimmst, bekommst du nur ggf. keine Fahrtkosten. Vielleicht findest du noch noch ein Vertragskrankenhaus, was dir zusagt. es gibt einige mit langer Erfahrung in dem Bereich.

Viel Erfolg!

Liposuktion (Fettabsaugung) bei einem Lipödem

Mona @, Mannheim, Samstag, 22.06.2013, 11:09 (vor 4175 Tagen) @ Samson

Darf man fragen bei welcher Krankenkasse du bist? Liebe Grüße

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