Krankenversicherung nach Studium (Krankenkassenrecht)

ExStud12345, Dienstag, 28.05.2013, 20:21 (vor 4198 Tagen)

Krankenversicherungswechsel nach Studium

Es wäre erstklassig wenn mir jemand fachkundigen Rat zu folgendem Problem geben könnte:

Ich habe mein Studium an einer FH im Frühjahr mit Erfolg abgeschlossen und wurde zum 28.02.2013 regulär exmatrikuliert. Während meines Studiums war ich privat krankenversichert. Danach begann der Bewerbungsmarathon. Ende April habe ich eine Jobzusage bekommen und habe zum 01.05 angefangen zu arbeiten (40Std/Woche). Auch habe ich mich unter Vorlage meines Arbeitsvertrages bei der gesetzlichen Krankenkasse meiner Wahl mit Wirkung zum 1.5. gesetzlich krankenversichern können. Gleichzeitig habe ich aber zum 01.04.2013 ein Studium an einer Uni aufgenommen, welches ich berufsbegleitend absolvieren möchte.
Meiner privaten Krankenversicherung habe ich mein Studienende zum 28.02.2013 mitgeteilt. Später, nach der Jobzusage, habe ich eine Versicherungsbestätigung der gesetzlichen Krankenkasse an meine Private Krankenversicherung geschickt, damit diese mich aus der Pflichtversicherung entlassen konnte.
In den Monaten März und April war ich nach jetzigem Kenntnisstand meiner Privaten KK weder eingeschriebener Student noch war ich arbeitssuchend gemeldet. Zum 1.5. begann mein Angestelltenverhältnis.

Nun folgendes Problem:
In der jetzt schriftlichen Kündigungsbestätigung der Privaten Krankenkasse wird mir für die Monate März und April rückwirkend der reguläre „Nicht-Studententarif“ berechnet, den ich nachzahlen soll. Begründet wird das mit meiner erfolgten Exmatrikulation 28.02.2013 an der FH.
Jetzt bin ich zum 01.04.2013 ja ebenfalls an einer Uni eingeschrieben. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob meine Kündigung/ mein Krankenkassenwechsel mit der Aufnahme meines Jobs trotz des Weiterstudierens an der Uni zum 01.04. zulässig war? Ich weiß, dass man im Falle der Arbeitslosigkeit oder mit dem Beginn eines Angestelltenverhältnisses ein Sonderkündigungsrecht bei seiner Krankenkasse hat und in eine andere Kasse wechseln kann. Besteht dieses auch in der oben beschriebene Konstellation mit Zweitstudium zum 1.4. und Jobstart zum 1.5.? Wie kann ich gegenüber der Privaten Krankenkasse argumentieren, um die geforderten Beiträge nicht leisten zu müssen (mit §-Nennung?) Ich möchte sicher gehen, dass ich mir nicht mit der Ankündigung gegenüber der Privaten Krankenkasse, dass ich ja seit dem 01.04. wieder eingeschriebener Student bin, selbst ein Bein stelle, indem die Kasse behaupten könnte, meine Kündigung wäre unter dieser Konstellation niemals zustande gekommen. Ich zahle übrigens den regulären Arbeitnehmeranteil an meine gesetzliche Krankenkasse und bin ab dem 1.5. nicht etwa studentisch versichert.

Hier nochmal die Eckdaten:
Privat krankenversichert als Student: bis 28.02.2013 (autom. Ende mit Exmatrikulation)
Weder Student noch arbeitsuchend gemeldet: 01.03.2013 bis 30.04.2013 ( = Kenntnisstand der Privaten Krankenversicherung)
Als Student an einer Uni eingeschrieben: seit dem 01.04.2013 (Hiervon wurde die Private KK [noch] nicht in Kenntnis gesetzt)
Aufnahme eines sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnisses: zum 01.05.2013


Danke für alle konstruktiven Antworten!

Krankenversicherung nach Studium

RHW, Donnerstag, 30.05.2013, 20:32 (vor 4196 Tagen) @ ExStud12345

Hallo,

jeder in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben.

Die Privatversicherung kann nur enden, wenn eine Folgeversicherung nachgewiesen wird/wurde. Ab 1.5. besteht eine GKV-Mitgliedschaft. Somit kann die PKV erst zum 30.4. enden.

Die Höhe der Beiträge bzw. die Einstufung in einen PKV-Tarif ist in den Tarifbedingungen des jeweiligen Vertrages beschrieben (und kann je nach Tarif unterschiedlich sein).

Oder habe ich das Problem noch nicht richtig verstanden?

Gruß

RHW

Krankenversicherung nach Studium

ExStud12345, Donnerstag, 30.05.2013, 21:27 (vor 4196 Tagen) @ RHW

Hi RHW,

ich würde gern wissen, ob ich meiner privaten Krankenversicherung quasi rückwirkend mitteilen kann, dass ich weiterhin Student bin um die nachgeforderten (höheren) Differenz-Beiträge für März und April nicht bezahlen zu müssen. Da ich nach Kenntisstand meiner PKV dort kein Student mehr war. Oder ob ich halt im Falle des Weiterstudierens eigentlich gar kein Recht hatte die PKV zu kündigen. Denn ein Kündigungsrecht hat man meines Wissens nur, wenn man nicht mehr studiert und in den Job wechselt oder sich arbeitssuchend gemeldet. Ich habe ab 1.5 einen Job und habe mich ab 1.5 auch gesetzlich versichert, bin aber auch noch weiterhin eingeschriebener Student an einer anderen Uni. Ich möchte vermeiden, dass ich am Ende bei der PKV als Student weiter versichert sein muss und zusätzlich noch die GKV bezahlen muss. Die Frage ist also: Kann ich der PKV mitteilen, dass ich weiterhin studiere um die erhöhten Nicht-Studentenbeiträge für März und April nicht zahlen zu müssen und ohne dass die PKV meine Kündigung anfechten kann?

Ich weiß nicht wie ich das besser beschreiben soll ;)

Krankenversicherung nach Studium

RHW, Samstag, 01.06.2013, 19:59 (vor 4194 Tagen) @ ExStud12345

Hallo ExStud,

es gibt zwei Arten von Kündigungsrecht:

- das normale, welches im Vertrag beschrieben ist (meistens zum Ende des Versicherungsjahres mit einer bestimmten Frist)

und

ein besonderes Kündigungsrecht, welches hier genau beschrieben ist:

§ 205 Absatz 2 VVG

M.E. dürfte es mit einer 2. Kündigung keine Probleme geben. Ich würde aber zur Sicherheit diese Stelle kontaktieren und/oder die Versicherungsberatung einer Verbraucherzentrale vor Ort:

UPD

Gruß

RHW

Krankenversicherung nach Studium

OlafW, Samstag, 01.06.2013, 03:56 (vor 4195 Tagen) @ RHW

Danke für den Tipp!

Krankenversicherung nach Studium

OlafW, Sonntag, 09.06.2013, 01:42 (vor 4187 Tagen) @ RHW

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