Selbständig und arbeite nur für Krankenkasse. Ausweg? (Gesetzliche Krankenkassen)
- heißt tätig weniger 18h pro Woche
- Gewinn gemäß SGB V §8 maximal 450€ monatlich
- und selbst keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt
- bei der Gewerbeanmeldung gleich ankreuzen nebenberufliche Erwerbstätigkeit
leider Gottes nicht ganz korrekt.......
- bei der Gewerbeanmeldung gleich ankreuzen nebenberufliche Erwerbstätigkeit
spielt keine Rolle
- Gewinn gemäß SGB V §8 maximal 450€ monatlich
ist falsch - die 450 Euro-Grenze gilt nur bei Beschäftigungen. Genauer gesagt: bei Minijobs. Bei Selbständigen gilt eine Grenze von 385 €/Monat. Und die gilt auch nicht für die Beurteilung, ob die selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, sondern nur für den Anspruch auf Familienversicherung. Haken ist folgender: wenn die Krankenkasse auf hauptberuflich selbständig entscheidet, kommt man auch mit einem EInkommen von 0 € nicht ind die Familienversicherung.
- heißt tätig weniger 18h pro Woche
eine feste Stunden-Grenze existiert nicht (oder nur in der Fantasie von Herrn Röhl)
- und selbst keine versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt
das einzige Kriterium, dass korrekt ist - allerdings ist das nicht 100%-genau richtig.
eine korrekte Auskunft erhält man bei der zuständigen Kasse. Hier und hier sind Infos von Kassen. Die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflich selbständiger Tätigkeit ist aber nicht einfach, weil es keine eindeutigen Kriterien gibt. Im Zweifel immer fachkundige Beratung - bezogen auf den EInzelfall - suchen.