Wechsel von PKV zurück in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Alles schon mehrfach beschrieben und ausdiskutiert hier im Forum. Zu 1. für eine Pflichtmitgliedschaft braucht´s hier die Unterschreitung der Alten Grenze; zu 2. das muss mindestens 12 Monate so geschehen, damit man dauerhaft in der GKV verbleiben darf. Nach der Zeit und bei erneuter Überschreitung wäre man gesetzlich freiwillig versicherbar.
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- Wechsel von PKV zurück in GKV -
Kai,
23.05.2013, 23:16
- Wechsel von PKV zurück in GKV - Joachim Röhl, 25.05.2013, 02:06