Wechsel von PKV zurück in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 25.05.2013, 02:06 (vor 4200 Tagen) @ Kai

Alles schon mehrfach beschrieben und ausdiskutiert hier im Forum. Zu 1. für eine Pflichtmitgliedschaft braucht´s hier die Unterschreitung der Alten Grenze; zu 2. das muss mindestens 12 Monate so geschehen, damit man dauerhaft in der GKV verbleiben darf. Nach der Zeit und bei erneuter Überschreitung wäre man gesetzlich freiwillig versicherbar.


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