KvDR - Ab wann entfallen Beiträge auf Zinsen etc.? (Krankenkassenrecht)

Joachim, Freitag, 24.05.2013, 08:39 (vor 4199 Tagen)

Ich bin seit über 30 Jahren freiwilliges Mitglied in der DAK. Ab Rentenantragstellung 13.2.13 bin -so wie gelesen habe- in der KvDR. Die Rente wird ab 1.5.13 gezahlt.
Ab wann entfällt denn nun die bisherige Beitragspflicht der Zinsen, Mieten usw.?
Die DAK hat den Beitrag ab Mai 13 wegen Einnahmen aus einer Versorgungskasse gesenkt, aber im März 13 nur einen Teilbetrag eingezogen. Ansonsten hat die DAK für Februar und April 13 den vollen freiwilligen Beitrag eingezogen.
Ich habe erst einmal Widerspruch gegen die Beitragsfestsetzung Februar bis April eingelegt.

Bitte, Rechtsgrundlage nennen!

KvDR - Ab wann entfallen Beiträge auf Zinsen etc.?

Joachim, Freitag, 24.05.2013, 15:19 (vor 4199 Tagen) @ Joachim

gelöst: § 237 und § 239 SGB V

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