PKV oder GKV mit ALG II ? (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Sonntag, 19.05.2013, 14:54 (vor 4205 Tagen) @ Czauderna

da bin ich anderer Meinung....

§ 5 Abs. 5a SGB V

Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.

sieht also eher schlecht aus....weshalb warst du denn privat krankenversichert?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum