IKK Classic lehnt Kündigung wg. verspätetem Nachweis ab (Krankenkassenrecht)

Frank, Mittwoch, 15.05.2013, 13:39 (vor 4208 Tagen) @ Chris

Ich denke mal das du zur Zeit in der Studentenkrankenversicherung in GKV bist!
So weit ich weiß musst du nicht mal kündigen, sondern kannst mit Beginne den Anwärterzeit in PKV wechseln.
Die StuKV endet nämlich automatisch mit Exmatrikulation und hast somit ein neues Wahlrecht. PKV oder GKV!
Richtig ist aber das die IKK einen Versicherungsnachweis von der PKV benötigt, da in D eine Versicherungspflicht für ALLE besteht.


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