Hallo,
die Beihilfe begrenzt in vielen Bereichen die Erstattung.
Die Kürzungen sind von Beihilfe zu Beihilfe etwas unterschiedlich.
Kürzungen entstehen z.B. bei: Hilfsmittel, Sehhilfen, Zahnersatz, Ausland
Einige Versicherer haben hierzu Infoblätter zu den jeweiligen Beihlfebesonderheiten (z.B. Signal, DBV...).
Für die paar Euro was ein Beihilfeergänzungstarif i.d.R. kostet, lohnt sich das allemal.
Zudem ist die Wahrscheinlichkeit das in Zukunft die Beihilfeleistungen weiter gekürzt werden sehr groß, da macht ein !guter! Beihilfeergänzungstarif noch umso mehr Sinn.
Lassen Sie sich beraten, wichtig wäre u.a. auch, dass die Erstattungsvoraussetzung nicht an eine Vorleistung der Beihilfe gekoppelt ist.
Gehört nicht zu Ihrer Frage, aber achten Sie auch darauf, dass ausreichend Erstattung für "Kuren/AHB/REHA" versichert sind! Als Beamter erhalten Sie keine Erstattung aus der Rentenversicherung...
VG
Otto