Wechsel in PKV möglich? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 13.05.2013, 09:31 (vor 4211 Tagen) @ Czauderna

Martin, da Du nach einem Weg suchst: sobald Du neben Deinem Angestelltendasein einfach eine selbständige Tätigkeit anmeldest und da entweder a) mehr verdienst als im abhängigem Beruf (sicher auf Anhieb schwer vorstellbar) oder b) dann einfach im Gewerbe einen versicherungspflichtigen Angestellten hast (aktuell müsste er mehr als 450€ verdienen) wärst Du nach Prüfung der Krankenkasse ein vorwiegend Selbständiger und damit aus der Krankenversicherungspflicht in der GKV entlassen, sprich könntest die PKV aktivieren. Und es kommt noch besser: würde der Angestellte entlassen, wärst Du wieder in der GKV. Ob das finanziell Sinn macht musst Du durchrechnen ... habe mich selbst seinerzeit vor der BKK Deutsche Krankenversicherung retten können durch beschriebenes Modell und unterm Strich weniger Sozialabgaben und viel wichtiger steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. Eines Tages kam wie auch immer der Bescheid der Kasse, dass der durch kurzfristige Unterschreitung der Einkommensgrenze ausgelöste Zugang zu Pflichtversicherung für mich verwehrt sei, da ein Selbständiger mit einem versicherungspflichtigen Angestellten niemals Zugang hat und auch das dabei erzielte Einkommen bei der Betrachtung bedeutungslos ist. Ein Schlupfloch, was bis heute nicht gestopft ist und sicher gut die Entscheidung GKV oder PKV selbstbestimmt zu treffen.

Fragen? joachimroehl@web.de


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