Wechsel in PKV möglich? (Krankenkassenrecht)

Martin, Sonntag, 12.05.2013, 13:44 (vor 4215 Tagen)

Hallo werte Wissende,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Ich war lange Zeit privat versichert und bin jetzt durch einen Arbeitgeberwechsel wieder gesetzlich versichert. Meine private Versicherung läuft auf Anwartschaft. Mein Jahreseinkommen ist zwar nicht extrem weit von der Pflichtversicherungsgrenze entfernt, aber ob ich es auf absehbare Zeit wieder überschreite ist fraglich.

Fragen:
1.) Gibt es Möglichkeiten, doch wieder in meine alte PKV zu wechseln (vielleicht durch einen Zweitjob, damit ich über die Grenze komme)

2.) Angenommen, ich würde im Lotto gewinnen, kündigen und mich "zur Ruhe setzen" ohne mich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden. Könnte ich dann wieder zu meiner alten PKV Versicherung wechseln oder bliebe ich dann weiterhin mein Leben lang an die gesetzliche KV gebunden? (leider nur ne rein theoretische Frage ;-) ).

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand darauf antworten könnte.

Viele Grüße
Martin

Wechsel in PKV möglich?

Czauderna, Sonntag, 12.05.2013, 13:48 (vor 4215 Tagen) @ Martin

Hallo,
solange Krankenversicherungspflicht besteht in deinem Fall, solange ist ein Wechsel in die PKV nicht möglich. In dem Moment wo eben diese Pflichtversicherung nicht mehr besteht (Entscheidung trifft der oder die Arbeitgeber, letztendlich aber die betroffene GKV-Kasse) kannst du selbstverständlich wieder in die PKV wechseln.
Gruss
Czauderna

Wechsel in PKV möglich?

Martin, Sonntag, 12.05.2013, 19:30 (vor 4214 Tagen) @ Czauderna

Hallo und danke für die Info.

Wäre ich denn krankenversicherungspflichtig, wenn ich weder angestellt noch selbständig noch arbeitslos gemeldet bin?

Viele Grüße
Martin

Wechsel in PKV möglich?

Czauderna, Sonntag, 12.05.2013, 19:55 (vor 4214 Tagen) @ Martin

Hallo,

nein, dann nicht !
Gruss
Czauderna

Wechsel in PKV möglich?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 13.05.2013, 09:31 (vor 4214 Tagen) @ Czauderna

Martin, da Du nach einem Weg suchst: sobald Du neben Deinem Angestelltendasein einfach eine selbständige Tätigkeit anmeldest und da entweder a) mehr verdienst als im abhängigem Beruf (sicher auf Anhieb schwer vorstellbar) oder b) dann einfach im Gewerbe einen versicherungspflichtigen Angestellten hast (aktuell müsste er mehr als 450€ verdienen) wärst Du nach Prüfung der Krankenkasse ein vorwiegend Selbständiger und damit aus der Krankenversicherungspflicht in der GKV entlassen, sprich könntest die PKV aktivieren. Und es kommt noch besser: würde der Angestellte entlassen, wärst Du wieder in der GKV. Ob das finanziell Sinn macht musst Du durchrechnen ... habe mich selbst seinerzeit vor der BKK Deutsche Krankenversicherung retten können durch beschriebenes Modell und unterm Strich weniger Sozialabgaben und viel wichtiger steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. Eines Tages kam wie auch immer der Bescheid der Kasse, dass der durch kurzfristige Unterschreitung der Einkommensgrenze ausgelöste Zugang zu Pflichtversicherung für mich verwehrt sei, da ein Selbständiger mit einem versicherungspflichtigen Angestellten niemals Zugang hat und auch das dabei erzielte Einkommen bei der Betrachtung bedeutungslos ist. Ein Schlupfloch, was bis heute nicht gestopft ist und sicher gut die Entscheidung GKV oder PKV selbstbestimmt zu treffen.

Fragen? joachimroehl@web.de

Wechsel in PKV möglich?

GKVler, Samstag, 18.05.2013, 15:33 (vor 4209 Tagen) @ Martin

Fragen:
1.) Gibt es Möglichkeiten, doch wieder in meine alte PKV zu wechseln (vielleicht durch einen Zweitjob, damit ich über die Grenze komme)

nein, dann bleibst du versicherungspflichtig

2.) Angenommen, ich würde im Lotto gewinnen, kündigen und mich "zur Ruhe setzen" ohne mich arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu melden. Könnte ich dann wieder zu meiner alten PKV Versicherung wechseln oder bliebe ich dann weiterhin mein Leben lang an die gesetzliche KV gebunden? (leider nur ne rein theoretische Frage ;-) ).

dann kannst du dir aussuchen, ob du weiterhin gesetzlich (freiwillig) versichert sein möchtest oder ob du nochmals in die private Versicherung willst.

eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist übrigens unter den in § 6 SGB V gennanten Voraussetzungen möglich.

Gruß GKVler

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