Familienversicherung über 57? (Krankenkassenrecht)

Steffi_hu @, Mittwoch, 24.04.2013, 11:38 (vor 4233 Tagen)

Hallo,

mein Papa war die letzten 30 Jahre selbstständig tätig.
Nun hat er die Selbstständigkeit aufgegeben und ist aber seit Dezember letzen Jahres nicht mehr krankenversichert, weil er die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte. Momentan hat er überhaupt kein Einkommen.
Meine Mutter hat nun bei der KKH Allianz einen Antrag auf Familienversicherung ausgefüllt.
Der "nette" Herr von der Krankenkasse meinte, dass da wenig Chancen bestehen, da er schon 57 Jahre alt ist.
Da würde auch eine Familienversicherung nicht mehr gehn.

In verschiedenen Berichten und Foren habe ich jetzt aber gelesen, dass eine Familienversicherung nicht altersabhängig ist.

Ich brauche unbedingt einen Rat, was wir hier unternehmen können.
Vielleicht ist es auch möglich über die Arbeitsagentur wieder versichert zu sein, wenn er sich arbeitslos meldet.

Ich finde einfach nirgends genau Auskünfte.
Ich habe auch schon mit verschiedenen Leuten von der AOK telefoniert, aber da sagt natürlich auch jeder was anderes.

Es ist wirklich sehr wichtig für mich endlich mal verschiedene Anhaltspunkte zu haben, wo wir ansetzen können.

Mittlerweile ist natürlich auch der "schlimmste" Fall eingtreten und mein Papa ist krank geworden. Schon seit einer ganzen Weile.
Ich brauche wirklich dringend Hilfe.

Vielen Dank schon mal.

Familienversicherung über 57?

Czauderna, Mittwoch, 24.04.2013, 16:26 (vor 4232 Tagen) @ Steffi_hu

Hallo,
die Aussage der Kasse ist nichtssagend - die Chancen schlecht stehen, das ist keine Aaussage. Es kann hier nur ein ja oder ein nein geben - und meiner Auffassung nach muss die Antwort ja lauten.
Die Begründung liegt im § 10 Abs. 1 SGB V.
So, wie ich es einschätze (so einen Fall hatte ich gerade in einem anderen Forum), beruft sich die Kasse evtl. auf den § 6 Abs. 3a S1. SGB V in Verbindung mit dem o.g. § und dort dem Satz 3.
Da heisst es sinngemäss, in die Familienversicherung kann nicht
wer "versicherungsfrei" ist - und diese Versicherungsfreiheit wird eben im dem § 6 Abs. 3 a behandelt.
Das kann aber meiner Meinung nach nicht zutreffen, weil eine
Versicherungsfreiheit nur dann eintreten kann wenn grundsätzlich eine Versicherungspflicht vorläge. Dies ist aber beim Vater nicht der Fall - die Familienversicherung ist kein "versicherungspflichtiger Sachverhalt" im Sinne des Gesetzes.
Also, wenn die Einkommensgrenzen von 385,00 € mtl. nicht überschritten werden, besteht Anspruch auf Familienversicherung, meine ich.
Gruss
Czauderna

Familienversicherung über 57?

ratte123, Samstag, 27.04.2013, 02:51 (vor 4230 Tagen) @ Steffi_hu

Hallo Steffi_hu,

verschwendet nicht eure Zeit bei anderen KK nachzufragen, die damit gar nichts zu tun haben.

Stellt einfach den Antrag auf Familienversicherung bei der KKH, das Formular gibt es hier: http://www.kkh.de/fileserver/kkh2013/files/3807.pdf und fügt die Gewerbeabmeldung bei.

Besteht auf einem schriftlichen Bescheid. Ihr werdet sehen: auf einmal geht es doch.

MfG
ratte1

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