Familienversicherung über 57? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
die Aussage der Kasse ist nichtssagend - die Chancen schlecht stehen, das ist keine Aaussage. Es kann hier nur ein ja oder ein nein geben - und meiner Auffassung nach muss die Antwort ja lauten.
Die Begründung liegt im § 10 Abs. 1 SGB V.
So, wie ich es einschätze (so einen Fall hatte ich gerade in einem anderen Forum), beruft sich die Kasse evtl. auf den § 6 Abs. 3a S1. SGB V in Verbindung mit dem o.g. § und dort dem Satz 3.
Da heisst es sinngemäss, in die Familienversicherung kann nicht
wer "versicherungsfrei" ist - und diese Versicherungsfreiheit wird eben im dem § 6 Abs. 3 a behandelt.
Das kann aber meiner Meinung nach nicht zutreffen, weil eine
Versicherungsfreiheit nur dann eintreten kann wenn grundsätzlich eine Versicherungspflicht vorläge. Dies ist aber beim Vater nicht der Fall - die Familienversicherung ist kein "versicherungspflichtiger Sachverhalt" im Sinne des Gesetzes.
Also, wenn die Einkommensgrenzen von 385,00 € mtl. nicht überschritten werden, besteht Anspruch auf Familienversicherung, meine ich.
Gruss
Czauderna
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- Familienversicherung über 57? -
Steffi_hu,
24.04.2013, 11:38
- Familienversicherung über 57? - Czauderna, 24.04.2013, 16:26
- Familienversicherung über 57? - ratte123, 27.04.2013, 02:51