Berechnungsformel für die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Kurt Spillner @, Donnerstag, 17.12.2009, 13:58 (vor 5456 Tagen)

Hallo! Nach erfolglosen Recherchen wende ich mich mit meiner Frage an dieses Forum.

Ich bin seit über 20 Jahren als Beamter allein in der PKV versichert. Meine Frau, die seit vielen Jahren nicht mehr aktiv im Berufsleben steht, ist freiwillig in der GKV versichert, die 3 Mädchen (7,12,15 J.) sind über die freiwillige Familienversicherung ihrer GKV mitversichert. Nun habe ich die Chance laufbahnmäßig aufzusteigen. Damit würde sich meine Gehalt erhöhen und ein Mehrverdienst ergeben, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegen würde.

Somit wären die Mädchen nicht mehr in die Familienversicherung versichert und müssten in meiner PKV privatversichert werden. In Summe wären dies nach aktuellem Stand ca. 3.000 €/ Jahr.

Nun stellt sich die Frage nach der Berechnungsformel für die Fam.-Vers. der GKV. Wird nur die Beitragsbemessungsgrenze betrachtet oder wird bei der Berechnung mein Jahresgehalt um Pauschalbeträge für jedes Kind bzw. andere Werbungskosten reduziert?

Dank & Grüße

Kurt Spillner

Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung

Jon Dohnson, Freitag, 18.12.2009, 19:00 (vor 5455 Tagen) @ Kurt Spillner

Ändern wird sich nur der Beitrag Ihrer Frau Gattin - denn nur dort wird Ihr Einkommen berücksichtigt.

Die Kinder wären einzeln in der niedrigsten, freiwilligen Beitragsklasse zu versichern - Ihr Einkommen hat auf die Beitragshöhe der Kinder keinerlei Einfluss.

Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung

ratte1, Samstag, 19.12.2009, 18:35 (vor 5454 Tagen) @ Kurt Spillner

Hallo,

berücksichtigt wird Ihr Einkommen abzüglich eines Betrages von 3 x 840,- EURO (2009). Die Hälfte des so ermittelten Betrages ist dann Beitrags-Bemessungsgrundlage für Ihre Frau in der GKV.

Begründung:

§ 240 Abs. 5 SBG V
Soweit bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder das Einkommen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die nicht einer Krankenkasse nach § 4 Absatz 2 angehören, berücksichtigt wird, ist von diesem Einkommen für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung wegen der Regelung des § 10 Absatz 3 nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße, für nach § 10 versicherte Kinder ein Betrag in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen

2009 Freibeträge

1/3 der Bezugsgrenze= 840,00 € selbst zu versichernde Kinder (PKV und GKV-Mitglieder)

MfG
ratte1

Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung

Toto, Sonntag, 20.12.2009, 07:40 (vor 5453 Tagen) @ ratte1

Hallo,

ich glaube die Frage hatte auch das Ziel das Brutto-Einkommen so zu bereinigen, dass es nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das funktioniert nicht.

Du wirst also ca. 143 € für jedes Deiner 3 Kinder als Krankenversicherungsbeitrag in der GKV berappen müssen. Oder Du versicherst sie privat.

Für die Bemessung des Einkommens Deiner Frau werden künftig Abschläge angesetzt, wie Ratte sie beschrieben hat. Es gilt also nicht nur das halbe Familieneinkommen.

Ich orakele mal, dass die geringere Bemessung Deines Einkommens nicht das ausmachen wird, was Du künftig für die Krankenversicherung Deiner Kinder bezahlen musst.

Toto

Re: Berechnungsformel für die Familienversicherung

Kurt, Samstag, 02.01.2010, 16:07 (vor 5440 Tagen) @ Toto

Hallo,

die Vermutung von Toto ist richtig.

Meine Frage zielte in Richtung der beitragsfreien Versicherung der 3 Kinder. Wie hoch darf mein Brutto-Einkommen (abzüglich etwaiger Pauschalen) sein damit wir für die Kinder keine Extra-Versicherungen abschliessen müssen (weder in GKV noch in PKV)?

Beste Grüße und vorab besten Dank für Eure Antworten

Kurt Spillner

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