Budget bei Kindern (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 07.04.2013, 21:14 (vor 4250 Tagen) @ Czauderna

Hallo Martina,

in vielen Bundesländern kann man auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung die Richtgrößen für die jeweiligen Facharztgruppen nachlesen. Dort sind teilweise auch Ausnahmen angegeben.

Bei der PKV und für die Heilfürsorge gelten keine Richtgrößen.
In der PKV prüft die Versicherung im Nachhinein, ob die Leistungen das Maß des Notwendigen überschritten haben. Wenn ja, erfolgt keine bzw. eine gekürzte Erstattung an den Versicherten. Den Arzt betrifft das dann aber nicht.

§ 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen

Gruß

RHW


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