Gesetzlicher Krankengeldanspruch - Karenzzeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 01.04.2013, 11:43 (vor 4253 Tagen) @ Jana

Hallo,
nein, diese Reglung gibt es bei den Kassen meiner Kenntnis nach schon immer (bevor es überhaupt die Wahltarife gab).
Das hat man eingerichtet, damit nicht wegen einer drohenden Erkrankung die Klasse mit Krankengeldanspruch mit sofortigem Leistungsbeginn gewählt werden kann.
Wie gesagt, das gilt aber nur, wenn aus einer Versicherung ohne Krankengeldanspruch in eine mit Krankengeldanspruch gewechselt wird. Macht sich jemand aus dem ALG-1 Bezug oder direkt aus einer Arbeitnehmertätigkeit heraus selbständig kann er direkt die Klasse mit Krankengeld wählen und dies ohne Karenzzeit.
Gruss
Czauderna


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