Gesetzlicher Krankengeldanspruch - Karenzzeit (Gesetzliche Krankenkassen)

Jana, Montag, 01.04.2013, 11:34 (vor 4254 Tagen)

Hallo zusammen,
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert ohne Anspruch auf Krankengeld und zahle dadurch einen ermäßigten Beitragssatz. Nun möchte ich in den Normaltarif wechseln und so Anspruch auf Krankengeld bekommen. Meine KK sagte mir, dass ich zwar dann jetzt anfangen würde, mehr zu zahlen, aber wegen einer Karenzzeit erst ab September den Anspruch hätte und dann eben ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ist diese Karenzzeit von 4 Monaten rechtens bezüglich der Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs? Ich dachte, eine solche Karenzzeit gelte nur für die Wahltarife.
Viele Grüße!

Gesetzlicher Krankengeldanspruch - Karenzzeit

Czauderna, Montag, 01.04.2013, 11:43 (vor 4253 Tagen) @ Jana

Hallo,
nein, diese Reglung gibt es bei den Kassen meiner Kenntnis nach schon immer (bevor es überhaupt die Wahltarife gab).
Das hat man eingerichtet, damit nicht wegen einer drohenden Erkrankung die Klasse mit Krankengeldanspruch mit sofortigem Leistungsbeginn gewählt werden kann.
Wie gesagt, das gilt aber nur, wenn aus einer Versicherung ohne Krankengeldanspruch in eine mit Krankengeldanspruch gewechselt wird. Macht sich jemand aus dem ALG-1 Bezug oder direkt aus einer Arbeitnehmertätigkeit heraus selbständig kann er direkt die Klasse mit Krankengeld wählen und dies ohne Karenzzeit.
Gruss
Czauderna

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