Gesetzlicher Krankengeldanspruch - Karenzzeit (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
Ich bin freiwillig gesetzlich versichert ohne Anspruch auf Krankengeld und zahle dadurch einen ermäßigten Beitragssatz. Nun möchte ich in den Normaltarif wechseln und so Anspruch auf Krankengeld bekommen. Meine KK sagte mir, dass ich zwar dann jetzt anfangen würde, mehr zu zahlen, aber wegen einer Karenzzeit erst ab September den Anspruch hätte und dann eben ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ist diese Karenzzeit von 4 Monaten rechtens bezüglich der Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs? Ich dachte, eine solche Karenzzeit gelte nur für die Wahltarife.
Viele Grüße!