Krankenversicherung im nebenerwerb (Gesetzliche Krankenkassen)

brigitte, Mittwoch, 27.03.2013, 11:16 (vor 4259 Tagen)

Hallo,

ich hätte eine wichtige Frage:

Ich verdiene bei meiner Haupttätigkeit 600 Euro brutto pro Monat.

Zusätzlich habe ich einen Gewerbeschein als Nebenerwerb (spirituelle Beratung).

Wie viel darf ich im Monat dazuverdienen, damit ich mich nicht zusätzlich krankenversichern muss, da ich gehört habe, das würde für selbstständige ung. 270 Euro kosten.
Oder gibt es einen Sondertarif für Selbständige im Nebenerwerb?

vielen Dank

Krankenversicherung im nebenerwerb

Czauderna, Donnerstag, 28.03.2013, 07:18 (vor 4258 Tagen) @ brigitte

Hallo,
wenn für die "nebenrufliche" Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich aufgewandt werden und die Einnahmen aus dieser Tätigeit nicht die Hautpewerbsquelle darstellen, dann kann man grundsätzlich von der Arbeitnehmereigenschaft als vorrangigen Status ausgehen, d.h. die Einnahmen aus der nebenebruflichen TÄtigkeit sind nicht beitragspflichtig. Endgültig entscheidet dies die betreffende Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

Krankenversicherung im nebenerwerb

Brigitte, Freitag, 29.03.2013, 07:01 (vor 4257 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank Czauderna für die schnelle Antwort.

Das heißt, die Einnahmen müssen auf jeden Fall geringer ausfallen als die 600 Euro?
Und wird dies monatlich gesehen oder auf das Jahr und dann durch zwölf geteilt?
Und wenn die wöchentliche Arbeitszeit geringer 20 Stunden, jedoch die Einnahmen ein bisschen höher z.B. 700 Euro wären?

Gibt es einen Beitrag für den Nebenerwerb oder sind dann immer
ung. 270 Euro nachzuzahlen?

Krankenversicherung im nebenerwerb

Czauderna, Freitag, 29.03.2013, 14:44 (vor 4257 Tagen) @ Brigitte

Hallo,
diese mindestens 301,00 €/bzw. 208,00 € zzgl. Pflegeversicherung ergeben sich immer dann, wenn die zuständige Krankenkasse auf hauptberufliche Selbständigkeit entscheidet - Kriterien siehe mein erster Beitrag. Diese Beitragshöhe resultiert daraus, dass für hauptberuflich selbständige eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 2021,25 € Einnahmen bzw. auf Antrag bei besonderen Vermögensverhältnissen 1347,50 € angesetzt wird.
Es ist also entscheidend wie die Krankenkasse den Status festlegt -
nebenberuflich bedeutet keinen Beitrag für selbständiges Einkommen sondern nur als Arbeitnehmer versichert - hauptberuflich Selbständig bedeutet keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer und Beitrag nach mindestens 2021,25/1347,50 €.
Gruss
Czauderna

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