beitragssätze erhöht wegen fehlender Studentenbescheinigung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 24.03.2013, 12:55 (vor 4261 Tagen) @ sabine

Hallo,

ja, dann hast du wirklich ein Problem. Die Kasse kann und muss davon ausgehen, dass die Mitteilungen bezüglich deiner Beiträge
dir zugestellt worden sind. Wenn keine Reaktion auf diese Mitteilung erfolgt, dann gehen die Kassen davon aus, dass Einkommen über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze vorliegt und
fordern diese wegen fehlender Mitwirkungspflicht - erst wenn eine
Klärung erfolgt, erst dann wird eine korrigierte Beitragseinstufung vorgenommen aber eben nicht für die Vergangenheit sondern erst ab Zeitpunkt der Klärung.
Allerdings liegt es auch im Ermessen der Kasse zu verhindern, dass es für den Versicherten zu einer "unbilligen Härte" kommt, also dass durch diese Beitragsnachforderung nicht die Existenz des Versicherten gefährdet wird. Ich kenne etliche Fälle aus der Vergangenheit, nicht nur aus meinem Umfeld, sondern auch von anderen Kassen, bei denen eine Lösung gefunden wurde, die den Versicherten eben nicht belasteten mit solchen hohen Nachforderungen, kam aber auch immer auf die jeweilige Fallkonstellation an.
Mein Rat - den persönlichen Kontakt mit der Kasse suchen.
Gruss
Czauderna


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