Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

wuestenblume, Donnerstag, 28.02.2013, 10:33 (vor 4289 Tagen)

Hallo,

ich bin Studentin und seit einem Jahr in der PKV, weil ich mit dem 30. Lebensjahr aus der studentischen Pflichtversicherung ausgeschieden bin. Im Sommer wollen mein Freund (Freiwillige GKV) und ich heiraten.
Meine Frage: kann ich direkt nach der Eheschliessung bei meinem künftigen Ehegatten in die Familienversicherung mit aufgenommen werden oder ist ein Wechsel erst nach Beendigung des Studiums möglich? Einkünfte werde ich dann keine haben.

2.Frage: Wenn ich nach dem Studium ein Angestellung finde, bin ich dann automatisch gesetzlich versichert, auch wenn ich vorher Mitglied in der PKV war? Welche Bedeutung hat hier diese JAEG?

Besten Dank im Voraus!

Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung

Czauderna, Donnerstag, 28.02.2013, 10:50 (vor 4289 Tagen) @ wuestenblume

Hallo,
ich sehe da kein Hindernis - wenn das Einkommen die Grenze von 50,00 € (bei gerinfügiger Beschäftigung) und ansonsten 385,00 € nicht überschreitet besteht ab dem Tag der Eheschliessung Anspruch auf Familienversicherung. Das auch, obwohl du dich seinerzeit von der Krankenversicherungspflicht der Studenten hast befreien lassen, aber der Versicherungspflichttatbestand hat sich mit Vollendung des 30. Lebensjahres ohnehin erledigt, deshalb kann auch die Familienversicherung bei Heirat eintreten.
Bei Aufnahme einer Tätigkeit aus der Familienversicherung heraus spielt es keine Rolle ob du noch versicherungspflichtig bist oder ob du Krankenversicherungsfrei aufgrund der Überschreitung der JAEG bist - du kannst in jedem Fall in der GKV. verbleiben.
Gruss
Czauderna

Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung

wuestenblume, Donnerstag, 28.02.2013, 13:14 (vor 4289 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

erstmal vielen Dank für deine kompetenten Ausführungen!
Ich habe mich natürlich nicht aktiv von der versicherungspflicht befreien lassen. Zu Beginn des 30. Lebensjahres bin ich automatisch versicherungsfrei geworden.
Was mich im Vorfeld aber verunsichert hat ist der § 10 I Nr.3 SGB V. Hiernach kann der Ehegatte familienversichert werden, wenn er nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit ist.
Falle ich jetzt nicht auch unter den dort genannten Personenkreis oder mach ich hier einen riesen Denkfehler?

viele Grüsse

Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung

Czauderna, Donnerstag, 28.02.2013, 14:15 (vor 4289 Tagen) @ wuestenblume

Hallo, vorweg, ja, da hast da einen Denkfehler, denn du warst vorher nicht versicherungsfrei im Sinne des Gesetzes.
Was die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studenten angeht so gilt grundsätzlich, dass man mit Aufnahme eines Studiums krankenversicherungspflichtig als Student/in wird, wenn dieses Studium als Erststudium und vor Beginn des 30. Lebensjahres aufgenommen wird. Vorrangig vor dieser Krankenversicherungspflicht ist die Versicherungspoflicht als Arbeitnehmer und als Rentner sowie der Anspruch auf die Familienversicherung in der GKV, wobei die Postbeamtenkrankenkasse als PKV. eine Sonderstellung einnimmt. Ansonsten kann dieser Pflichtversicherung nur durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht umgegangen werden. Diese Befreiung hat dann zur Folge, dass eine Mitgliedschaft in der GKV nicht möglich ist und demzufolge auch keine Familienversicherung. Mit Vollendung des 30. Lebensjahres fällt aber dann diese Befreiung in der KVdS. grundsätzlich weg und deshlab ist dann auch wieder grundsätzlich die Familienversicherung möglich - so sehe ich es uns so kenne ich es auch aus den Fällen meiner Praxis.
Gruss
Czauderna

Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung

wuestenblume, Donnerstag, 28.02.2013, 14:53 (vor 4289 Tagen) @ Czauderna

Nochmals Danke für deine ausführliche Erklärung.
Du hast uns wirklich sehr viel weitergeholfen.

Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung

roterkater, Samstag, 16.03.2013, 22:10 (vor 4273 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

in diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen:

Postbeamtenkrankenkasse habe ich immer als PKV angesehen, falsch?

Eine Studentin wohnt in Deutschland und ist in der Postbeamtenkrankenkasse über ihren Vater. Sie nimmt mit ca. 21 Jahren ein Studium in Holland auf und bleibt in der Postbeamtenkrankenkasse. Nun heirate sie und beantragt die Fami über ihren Ehemann, studiert aber weiterhin in Holland. Aus meiner Sicht war, da alle anderen Vorraussetzungen erfüllt, die Fami i.O., da die KVdS nie ausgeschlossen wurde, da sie ja in Holland studiert. Meine Teamleiterin sah das anders und ich mußte die Fami ablehnen. Was ist richtig?

Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung

Czauderna, Sonntag, 17.03.2013, 10:42 (vor 4272 Tagen) @ roterkater

Hallo,
sehe ich auch so - Familienversicherung sollte möglich sein, da es keinen Antrag und keinen Befreiungsbescheid zur KVdS. gibt.
Das SGB. sagt aus, dass nur dann die Familienversicherung ausgeschlossen ist wenn eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt und das ist hier eindeutig nicht der Fall - ich würde auf Fahi. entscheiden.
Gruss
Czauderna

Studentin PKV, Wechsel in die Familienversicherung

morgenmuffel, Montag, 25.03.2013, 17:25 (vor 4264 Tagen) @ Czauderna

Sollte aber meiner Meinung nach [Link entfernt: Bitte keine Werbung!] kein großes Problem sein. Gerade die GKV suchen doch händeringend neue Versicherte. Und wer nicht gerade eine zu lange Krankenakte besitzt wird doch egal bei welcher Versicherung gerne genommen!

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