Kassenwechsel nach Auslandsaufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 15.03.2013, 19:26 (vor 4270 Tagen) @ Kris

Hallo,
angehalten geht nur dann, wenn in der Zeit des Auslandsaufenthaltes eine Anwartschaftsversicherung bestand, die auch entsprechend bezahlt wurde. Ansonsten hat die Mitgliedschaft vor einem Jahr geendet und wurde jetzt wiederhergestellt und damit gab es auch eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum