Kassenwechsel nach Auslandsaufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
angehalten geht nur dann, wenn in der Zeit des Auslandsaufenthaltes eine Anwartschaftsversicherung bestand, die auch entsprechend bezahlt wurde. Ansonsten hat die Mitgliedschaft vor einem Jahr geendet und wurde jetzt wiederhergestellt und damit gab es auch eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten.
Gruss
Czauderna
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- Kassenwechsel nach Auslandsaufenthalt -
Kris,
15.03.2013, 14:21
- Kassenwechsel nach Auslandsaufenthalt - Czauderna, 15.03.2013, 19:26