Kassenwechsel nach Auslandsaufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Ich bin seit einigen Jahren Mitglied bei der selben Kasse. Nun war ich ein Jahr im Ausland, seit 1 Monat zurück und möchte meine Kasse wechseln.
Auf mein Kündigungsschreiben wurde mir gesagt, dass bei einem Kassenwechsel (als neues Mitglied) erst nach 18 Monaten gekündigt werden kann. Da ich aber die Kasse gar nicht gewechselt habe, sondern lediglich meine Mitgleidschaft "angehalten" habe, müsste ich doch im Recht sein, oder?
Kennt sich jemand aus!? Würde mich sehr freuen!
Kassenwechsel nach Auslandsaufenthalt
Hallo,
angehalten geht nur dann, wenn in der Zeit des Auslandsaufenthaltes eine Anwartschaftsversicherung bestand, die auch entsprechend bezahlt wurde. Ansonsten hat die Mitgliedschaft vor einem Jahr geendet und wurde jetzt wiederhergestellt und damit gab es auch eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten.
Gruss
Czauderna