Mitversicherung bei Ehegatten trotz Rückstände bei der bishe (Gesetzliche Krankenkassen)

Kuschelkatze65, Montag, 11.03.2013, 20:56 (vor 4278 Tagen)

Hallo, meine Freundin war bis zur Heirat eigenständig gesetzlich krankenversichert (war in Elternzeit und wurde im Anschluss daran gekündigt). Sie hat dann nach der Kündigung keine Beiträge mehr bezahlt und die Krankenkasse hat sich erst 6 MOnate später bei ihr gemeldet. Nun hat sie eine Ratenzahlung vereinbart, aber die Krankenkasse läst die Leistungen weiterhin ruhen. Eine Mitversicherung bei Ihrem Mann - hat letztes Jahr geheiratet - und somit ein Wechsel der Krankenkasse, sei erst möglich, wenn die Forderungen beglichen wären. Meine Freundin arbeitet jedoch nur auf 400 Euro Basis und hat ansonsten kein Einkommen. Ist dies gesetzlich überhaupt zulässig wenn die Raten monatlich beglichen werden?

Mitversicherung bei Ehegatten trotz Rückstände bei der bishe

Czauderna, Dienstag, 12.03.2013, 07:49 (vor 4277 Tagen) @ Kuschelkatze65

Hallo,
der Anspruch auf Familienversicherung ensteht kraft Gesetz wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, d.h. Heirat, kein eigenens Einkommen über 385,00/450,00€. Dass aus einer eigenen, vorherigen Mitgliedschaft noch Schulden bei einer Kasse bestehen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Als Familienversicherte besteht übrigens sofort, d.h. ab dem ersten Tag der volle Leistungsanspruch, das Ruhen der Leistung geht ohnehin nur für Mitglieder, nie für Familienangehörige.
Also, den Antrag auf Familienversicherung bei der Kasse stellen und bei Ablehnung einen rechtsmittelfähigen bescheid anfordern.
Natürlich muss eine eigene Mitgliedschaft auch beendet werden, aber das dürfte klar sein.
Gruss
Czauderna

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