Mitversicherung bei Ehegatten trotz Rückstände bei der bishe (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 12.03.2013, 07:49 (vor 4274 Tagen) @ Kuschelkatze65

Hallo,
der Anspruch auf Familienversicherung ensteht kraft Gesetz wenn die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, d.h. Heirat, kein eigenens Einkommen über 385,00/450,00€. Dass aus einer eigenen, vorherigen Mitgliedschaft noch Schulden bei einer Kasse bestehen, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Als Familienversicherte besteht übrigens sofort, d.h. ab dem ersten Tag der volle Leistungsanspruch, das Ruhen der Leistung geht ohnehin nur für Mitglieder, nie für Familienangehörige.
Also, den Antrag auf Familienversicherung bei der Kasse stellen und bei Ablehnung einen rechtsmittelfähigen bescheid anfordern.
Natürlich muss eine eigene Mitgliedschaft auch beendet werden, aber das dürfte klar sein.
Gruss
Czauderna


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